Hitze in Berlin: Schulpflicht bleibt bestehen, flexible Regelungen möglich
Hitze in Berlin: Schulpflicht bleibt bestehen

Berlin – Auch bei Temperaturen deutlich über 30 Grad Celsius gibt es an den Berliner Schulen nicht automatisch Hitzefrei. Die Schulpflicht bleibt grundsätzlich bestehen, wie die Senatsverwaltung für Bildung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. „Unterrichtsausfall soll die Ausnahme bleiben“, hieß es. Allerdings können die Schulen flexibel auf extreme Wetterlagen reagieren und den Unterricht an die örtlichen Bedingungen anpassen.

Flexible Reaktionen der Schulleitungen

Möglichkeiten sind etwa die Verkürzung der Unterrichtsstunden. Wenn eine angemessene Durchführung des Unterrichts im Einzelfall nicht möglich ist, kann die Schulleitung sogar einen kompletten Unterrichtsausfall anordnen. „Dabei steht das Wohl der Schülerinnen und Schüler stets im Mittelpunkt“, betonte die Bildungsverwaltung.

Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich in der „Ausführungsverordnung Schulpflicht“. Paragraf 14 widmet sich dem Thema „Unterricht bei extremen Wetterlagen“. Demnach muss der Unterricht so durchgeführt werden, dass er den Witterungsverhältnissen angepasst ist. „Ist dies aufgrund der konkreten Situation des Einzelfalls nicht möglich, kann er auch ausfallen.“

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Betreuung bei vorzeitigem Unterrichtsende

In der Regel unterschreiben die Eltern zu Schuljahresbeginn eine Erklärung, dass ihre Kinder bei verkürztem oder vorzeitig beendetem Unterricht nach Hause gehen dürfen. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, muss die Schule eine Betreuung sicherstellen. „Da alle Grundschulen Ganztagsangebote vorhalten, ist die Betreuung dort grundsätzlich gewährleistet“, so die Bildungsverwaltung. Dies gelte entsprechend auch für weitere Ganztagsformate, jedoch nicht für die gymnasiale Oberstufe und die beruflichen Schulen.

Mittagessen und Schwimmunterricht

Grundsätzlich gilt: Soweit in den Schulen ein Mittagessen angeboten wird, muss dieses auch an Hitzetagen bereitgestellt werden. Auch der obligatorische Schwimmunterricht in der Grundschule findet bei Hitzewelle statt. „Ansonsten soll Schwimmunterricht nur ausfallen, wenn er nicht im Anschluss an den noch durchgeführten Unterricht erteilt werden kann“, erklärte die Senatsverwaltung.

Die Regelungen sollen sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler trotz hoher Temperaturen bestmöglich betreut werden, ohne die Schulpflicht zu vernachlässigen. Die Entscheidung über Anpassungen liegt bei den Schulleitungen, die die konkrete Situation vor Ort bewerten.

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