Das Selbstbestimmungsgesetz, das im November 2024 in Kraft trat, steht erneut auf dem Prüfstand. Drei Bundesländer fordern eine Verschärfung der Regelungen. Konkret geht es um die Änderung des Geschlechtseintrags, die nach dem neuen Gesetz einfacher möglich ist. Kritiker befürchten Missbrauch und negative Auswirkungen auf Minderjährige.
Forderungen der Länder
Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen haben gemeinsam einen Antrag im Bundesrat eingebracht. Sie verlangen, dass die Änderung des Geschlechtseintrags für Minderjährige nur mit gerichtlicher Genehmigung möglich sein soll. Zudem soll eine Wartezeit von mindestens drei Monaten eingeführt werden. Die Länder argumentieren, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen Vorrang haben müsse.
Reaktionen aus der Politik
Die Bundesregierung zeigt sich gespalten. Während die Grünen und die FDP das Gesetz verteidigen, signalisiert die Union Zustimmung zu den Forderungen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) betonte, dass das Gesetz bereits ausreichende Schutzmechanismen enthalte. „Eine erneute Verschärfung würde die Rechte von transgeschlechtlichen Menschen unnötig einschränken“, so Paus.
Die Opposition hingegen sieht dringenden Handlungsbedarf. Der familienpolitische Sprecher der CDU, Marcus Weinberg, erklärte: „Das Gesetz ist zu lasch. Wir müssen sicherstellen, dass keine übereilten Entscheidungen getroffen werden, die später bereut werden könnten.“
Hintergrund des Gesetzes
Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das umstrittene Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980. Es ermöglicht eine einfachere Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens. Seit Inkrafttreten haben bereits Tausende Menschen davon Gebrauch gemacht. Die Zahl der Anträge stieg rasant an, was die Debatte weiter anheizt.
Kritik von Verbänden
Verbände wie der Bundesverband Trans* begrüßen das Gesetz grundsätzlich, warnen aber vor übereilten Verschärfungen. „Wir brauchen mehr Aufklärung, nicht mehr Bürokratie“, so eine Sprecherin. Andere Organisationen wie der Kinderschutzbund unterstützen hingegen die Forderungen der Länder. Sie verweisen auf Studien, die zeigen, dass viele Jugendliche ihre Geschlechtsidentität im Laufe der Pubertät noch ändern.
Der Bundesrat wird voraussichtlich im März über den Antrag entscheiden. Sollte er angenommen werden, müsste der Bundestag erneut über das Gesetz beraten. Eine endgültige Entscheidung ist frühestens im Sommer zu erwarten.
Die Debatte zeigt, wie kontrovers das Thema weiterhin ist. Während die einen mehr Freiheit fordern, pochen andere auf mehr Schutz. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Länder mit ihren Forderungen Erfolg haben.



