Die lokale Politik in Berlin unterscheidet sich grundlegend von der in anderen deutschen Bundesländern, da Berlin ein Stadtstaat ist. Auf Landesebene entscheidet der Senat über Angelegenheiten, die die gesamte Stadt betreffen, wie Polizei, Hauptverkehrsstraßen und die U-Bahn. Auf der unteren Ebene sind die zwölf Bezirke für alltägliche Angelegenheiten zuständig, die die Bewohner direkt in ihren Gemeinden betreffen.
Aufgaben der Bezirke
Zu den Aufgaben der Bezirke gehören der Bau und die Instandhaltung von Schulen, Kitas und Spielplätzen, die Pflege von Parks, der Betrieb von Bibliotheken sowie Bürgerdienste wie die Ausstellung von Personalausweisen. Diese Dienstleistungen sind für das tägliche Leben der Berlinerinnen und Berliner von großer Bedeutung.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
Die lokale Politik in Berlin wird durch das Zusammenspiel von Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und Bezirksamt geprägt. Beide Gremien werden alle fünf Jahre im Rahmen der Berliner Wahlen neu gebildet. Die BVV wird direkt von den Bewohnern des Bezirks gewählt. Wahlberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren, die die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen.
Die BVV verabschiedet Anträge und politische Leitlinien für den Bezirk, überwacht die Verwaltung und wählt das zweite wichtige Gremium: das Bezirksamt. Dieses leitet die Bezirksverwaltung und setzt die Entscheidungen der BVV um.
Das Bezirksamt
Das Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträten, die von den Mitgliedern der neu gewählten BVV gewählt werden. Sie leiten die verschiedenen Abteilungen wie Schulamt, Jugendamt oder Ordnungsamt und treffen tägliche Verwaltungsentscheidungen. Die Bezirke dürfen jedoch keine eigenen Gesetze erlassen oder eigene Steuern erheben.
Da Berlin eine einheitliche Gemeinde ist, sind die Bezirke keine eigenständigen Rechtspersönlichkeiten. Sie unterstehen dem Berliner Senat, der die Finanzierung bereitstellt, die Arbeit der Bezirke überwacht und bei Bedarf deren Entscheidungen aufheben kann.
Vergleich mit anderen Bundesländern
In anderen deutschen Bundesländern wird die lokale Politik durch den Landrat und den Kreistag in ländlichen Kreisen oder durch den Stadtrat bzw. Gemeinderat in Städten und Gemeinden gestaltet. Anders als Berlins Bezirke sind diese Körperschaften in der Regel eigenständige Rechtspersönlichkeiten, die ihre Finanzen selbst verwalten und eigenständig Entscheidungen treffen können.



