Rund zwei Jahre nach dem tragischen Unfalltod eines 67-jährigen Fußgängers in Berlin-Neukölln hat das Amtsgericht Tiergarten ein Urteil gefällt: Der 28-jährige Verursacher wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte wurde der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie der Unfallflucht für schuldig befunden. Zusätzlich verhängte das Gericht eine Führerscheinsperre von zweieinhalb Jahren.
Raserei mit 98 km/h in der Hermannstraße
Die Tat ereignete sich am späten Abend des 26. Juni 2024. Der 28-Jährige war am Steuer eines gemieteten, PS-starken Sportcoupés unterwegs. Auf der Hermannstraße, wo eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt ist, raste er mit bis zu 98 km/h. An einer Kreuzung kam es zu einem frontalen und ungebremsten Zusammenstoß mit einem 67-jährigen Fußgänger, der die Straße überqueren wollte. Das Opfer wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert und starb noch am Unfallort.
Unfallflucht und Geständnis
Zunächst hielt der Fahrer an, stieg dann jedoch als Beifahrer in das Auto eines gesondert verfolgten Bekannten und flüchtete. Etwa anderthalb Stunden später stellte er sich bei der Polizei und gab an, der Unfallfahrer zu sein. Vor Gericht legte er ein Geständnis ab: Er habe Fehler gemacht und bereue sein Verhalten zutiefst. Er sei auf dem Weg zu seiner schwangeren Freundin gewesen. Aufgrund einer Kolonnenbildung durch türkische Fußballfans sei er rechts vorbeigefahren und habe Gas gegeben. Als er den Fußgänger sah, habe er eine Vollbremsung gemacht, jedoch zu spät. Nach dem Zusammenstoß sei er wie im Schockzustand gewesen und in das Auto eines Bekannten gestiegen.
Urteil und Reaktionen
Der Vorsitzende Richter betonte, dass die Tat fassungslos mache. Der Unfall wäre bei Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vermeidbar gewesen. Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe plädiert, jedoch ohne konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



