Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Die klagende Initiative hatte sich damit erfolgreich gegen eine sogenannte Allgemeinverfügung des Senats gewehrt, die die Öffnungszeiten des Parks festlegte. Es handelt sich jedoch um keine endgültige Entscheidung; diese erfolgt später im Hauptverfahren.
Gericht rügt verfrühten Eingriff des Senats
Laut Gericht hat die Senatsverwaltung „von dem Eintrittsrecht verfrüht Gebrauch gemacht“, nachdem sich der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geweigert hatte, den Park nachts zu schließen. Die Möglichkeit, nach dem Grünanlagengesetz aus sicherheitspolitischen Zwecken Öffnungszeiten festzulegen, sei erst mit der Änderung der Rechtslage im Juli 2024 geschaffen worden. „Im Zeitpunkt der Ausübung des Eintrittsrechts (März 2024) hätte eine solche Regelung auf grünanlagenspezifische Zwecke gestützt werden müssen“, teilte das Verwaltungsgericht mit.
Der Bezirk müsse daher ein „erneutes Eingriffsverfahren mit Verständigungsversuch“ durchführen und dabei gegebenenfalls auch die im Zuge der Verwaltungsreform neu geschaffene Einigungsstelle einbinden. Gegen die Entscheidung kann die Senatsverwaltung bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, Beschwerde einlegen. Petra Nelken, Sprecherin der Umweltverwaltung, erklärte, dass man die Entscheidung im Eilverfahren zur Kenntnis nehme und der Park nachts zunächst nicht mehr geschlossen werde.
Wegner verteidigt Schließung grundsätzlich
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verteidigte die nächtliche Schließung des Parks grundsätzlich. „Unser Ziel ist es, den Görlitzer Park wieder zu einem sicheren und lebenswerten Park für alle Berlinerinnen und Berliner zu entwickeln“, sagte Wegner dem Tagesspiegel. „Der Drogenhandel und die Kriminalität müssen dort endlich eingedämmt werden, damit Anwohnerinnen und Anwohner, Familien, Kinder und auch ältere Menschen sich wieder gerne im Görlitzer Park aufhalten.“ Der Zaun und die nächtliche Schließung seien Teil eines Sicherheitskonzepts für den Görlitzer Park. „Wir werden uns die Entscheidung des Gerichts nun ansehen und prüfen, ob wir dagegen Beschwerde einlegen“, sagte Wegner.
Polizeigewerkschaft: Zaun ist nicht der Schlüssel
Der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, Benjamin Jendro, sagte, man nehme die „durchaus interessante Einschätzung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis“. Es sei allerdings zu erwarten, dass der Senat das nicht so stehen lassen werde. „Wir hoffen, dass unsere Kollegen dieses politische Gerangel um Zuständigkeiten und ideologische Ansätze nicht ausbaden müssen und die Causa Görli für den Wahlkampf missbraucht wird“, sagte Jendro. Der Zaun könne zur Befriedung des Parks beitragen. Aber: „Der Schlüssel im Kampf gegen ausufernde Drogenkriminalität war, ist und wird er nie sein.“
Party im Görli angekündigt
Gegen die Schließung hatten fünf Privatpersonen in Zusammenarbeit mit der Initiative „görli zaunfrei“ geklagt. Diese kündigte für Montagabend um 20 Uhr eine Party im „Görli“ an. Auf der Website der Initiatoren heißt es: „Heute Abend Party im Görli, 20 Uhr in der Kuhle!“ „Das ist eine Klatsche für den Senat, heute wird krass gefeiert“, sagte Philipp Vergin vom Bündnis „Görli zaunfrei!“ dem Tagesspiegel. Er ist auch einer der Kläger. „Das Gericht macht deutlich, dass der Senat den Bezirk zu einer Maßnahme angewiesen hat, die damals offensichtlich rechtswidrig gewesen wäre. Statt rechtsstaatlich zu handeln, wurde versucht, politische Symbolpolitik mit aller Macht durchzusetzen.“
Claire Horst, eine zweite Klägerin, sagte dem Tagesspiegel: „Ich freue mich sehr, dass sich die Senatsverwaltung nicht einfach über die Zuständigkeiten hinwegsetzen kann. Die Stadt gehört allen. Wer keinen eigenen Garten hat, braucht solche Freiräume wie den Görli.“ Der von den Grünen regierte Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg teilte dem Tagesspiegel mit, man begrüße die Entscheidung des Gerichts. „Unsere Haltung wird damit bestätigt“, so eine Sprecherin. „Das nächtliche Abschließen des Görlitzer Parks ist eine massive Einschränkung des Gemeinbrauchs der öffentlichen Grünanlage.“ Vito Dabisch, Mitglied der BVV-Fraktion der Grünen, sagte: „Die Senatsverwaltung muss die Entscheidung akzeptieren und endlich mit Bezirk, Anwohner*innen und Zivilgesellschaft an Lösungen arbeiten, die vor Ort wirklich helfen.“
Inhaltliche Prüfung steht noch aus
Inhaltlich hat das Gericht zur Schließung allerdings keine Stellung bezogen. Es machte sogar deutlich, dass ein Eingriff der Senatsverwaltung auf der richtigen Grundlage erfolgsversprechend sein könnte: Es spreche vieles dafür, „dass aktuell ein Eintritt des Senats auf die weit über die Stadtgrenzen Berlins reichende öffentliche Diskussion und mediale Berichterstattung über die Kriminalitätsproblematik im und um den Görlitzer Park gestützt werden könnte“, teilte das Gericht mit.
Anwohner berichten von negativen Folgen
Der Görlitzer Park wurde nach jahrelangen Debatten seit Anfang März jeden Abend um 22 Uhr geschlossen, zur Sommerschließzeit wird erst ab 23 Uhr abgesperrt. Eine Ausnahme gab es zum 1. Mai. Für die Schließung wurden 16 Eingangstore errichtet. Der Senat aus CDU und SPD hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um den ausgeuferten Drogenhandel und weitere Kriminalität einzudämmen. Nach dem Sommer sollen die Auswirkungen in einer wissenschaftlichen Studie untersucht werden.
Die Kläger zogen Mitte März gegen die entsprechende Allgemeinverfügung vom Februar vor Gericht. Ihnen gehe es dabei nach Angaben von Rechtsanwalt David Werdermann um vier Punkte: Erstens sei der Senat nicht zuständig für die Grünanlage des Bezirks. Zweitens lägen für die Definition der Polizei für den Park als sogenannter kriminalitätsbelasteter Ort keine konkreten Zahlen vor. Zudem betreffe der Eingriff durch die nächtliche Schließung nicht nur Kriminelle, sondern alle Anwohner. Und viertens sei die Maßnahme wirkungslos, weil sich die Kriminalität verlagern werde. Nach Schilderungen von Anwohnern sei diese Verlagerung seit der Schließung des Parks bereits zu beobachten, heißt es in der Klageschrift. Wohnungslose übernachteten in benachbarten Mehrfamilienhäusern, Drogenabhängige konsumierten in Treppenhäusern.



