CSD Dresden: OVG-Entscheid stärkt Versammlungsfreiheit
CSD Dresden: OVG stärkt Versammlungsfreiheit

Die Organisatoren des Christopher Street Day (CSD) in Dresden zeigen sich erleichtert über die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), das gesamte Fest als Versammlung zu klassifizieren. „Der gestrige Beschluss ist ein wichtiger Erfolg für den CSD Dresden und ein starkes Signal für die Versammlungsfreiheit“, erklärte Ronald Zenker, Vorstandssprecher des CSD Dresden.

Wochenlanger Streit beigelegt

Wochenlang hatte es Auseinandersetzungen um das Straßenfest gegeben, das vom 4. bis 6. Juni im Rahmen des CSD stattfindet. Am Dienstag entschied das OVG, dass nicht nur der Umzug, sondern auch das Fest als Versammlung gilt. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Kostenfrage entschieden

Zuvor hatte die Landesdirektion verfügt, dass der CSD Dresden nicht in vollem Umfang als Versammlung eingestuft werden dürfe. Nur der Umzug sei eine Versammlung, das mehrtägige Straßenfest hingegen wurde als kommerzielle Veranstaltung bewertet. In diesem Fall hätten die Veranstalter unter anderem die Kosten für Sicherheit und Reinigung tragen müssen.

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Der CSD sei nie einfach nur Unterhaltung gewesen, betonte Zenker. „Pride beginnt mit Protest, mit Sichtbarkeit und mit dem Einsatz für gleiche Rechte und gesellschaftliche Teilhabe.“ In einer Zeit, in der queere Menschen wieder verstärkt Anfeindungen erlebten, bleibe der CSD ein Ort für Demokratie, Solidarität und eine offene Gesellschaft.

Bedeutung des CSD

Der Christopher Street Day wird jährlich in zahlreichen Städten begangen, um für die Rechte Homosexueller und anderer queerer Menschen sowie gegen Diskriminierung zu demonstrieren. Die Entscheidung des OVG unterstreicht den politischen Charakter dieser Veranstaltungen.

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