Wer sich im Münchner Stadtrat daneben benimmt, muss künftig mit einer saftigen Rechnung rechnen. Nach einer Änderung der Gemeindeordnung haben die Stadträte in München, Regensburg und Ingolstadt die Möglichkeit geschaffen, Ordnungsgelder gegen störende Mitglieder zu verhängen. Das teilten die Stadtverwaltungen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Augsburg und Nürnberg lehnen Ordnungsgelder ab
In Augsburg entschied sich der Stadtrat aktiv gegen die Einführung von Ordnungsgeldern. „Aktuell sieht der Stadtrat keinen Anlass, sich mit der Verhängung von Ordnungsgeldern gegen ausfällig oder aggressiv auftretende Stadträte und einer damit einhergehenden Anpassung der Geschäftsordnung zu befassen“, erklärte das Hauptamt der Stadt. In Nürnberg scheiterte ein entsprechender Vorstoß im Mai an der fehlenden Einigung. Zwar war das Thema Ordnungsgelder nicht der Hauptstreitpunkt, doch ohne geänderte Regeln bleibt die Option vorerst ausgeschlossen. Ein neuer Anlauf zur Neufassung der Geschäftsordnung sei jedoch geplant, so ein Sprecher des Bürgermeisteramts.
Bislang keine Fälle von verhängten Ordnungsgeldern
Wie viele andere Städte und Gemeinden in Bayern die Möglichkeit nutzen, ist unklar. Weder der Städtetag noch der Gemeindetag in Bayern konnten eine Antwort liefern. Auch das Innenministerium hat keinen Überblick. Aus den Großstädten mit entsprechenden Regelungen wurde bislang kein Fall gemeldet, in dem tatsächlich ein Ordnungsgeld verhängt werden musste.
Höhe der Ordnungsgelder und Verfahren
Die Staatsregierung hatte die Gemeindeordnung geändert, um Städten und Gemeinden die Einführung von Ordnungsgeldern zu ermöglichen. Sie können verhängt werden, wenn Ratsmitglieder „den ordnungsgemäßen Sitzungsablauf erheblich stören“. Im ersten Fall werden bis zu 500 Euro fällig, bei Wiederholungstätern bis zu 1.000 Euro. Zum Vergleich: Im Landtag müssen Pöbler bei wiederholter Störung bis zu 4.000 Euro zahlen. Die Entscheidung trifft der Vorsitzende – also der Bürgermeister –, doch das Gremium muss mehrheitlich zustimmen. Betroffene können gegen die Verhängung vor Gericht ziehen.
Neues Mittel zwischen Ermahnung und Rauswurf
Bislang drohten Störern nur informelle Maßnahmen wie Ordnungsrufe oder der Ausschluss von Sitzungen. Diese Möglichkeiten seien „nicht ausreichend differenziert“ gewesen, so das Innenministerium. Deshalb beschloss der Landtag die Änderung mit großer Mehrheit. Die AfD im bayerischen Landtag kritisierte die Ordnungsgelder als „Maulkorb für Ehrenamtliche“ und stimmte geschlossen dagegen. Im Landtag ist die AfD die einzige Fraktion, deren Abgeordnete bereits mit einem Ordnungsgeld belegt wurden.



