Kinderlärm nach 22 Uhr: Rechte und Pflichten
Ab 22 Uhr gilt Nachtruhe, doch bei Babys und Kleinkindern müssen Nachbarn Lärm dulden. Ältere Kinder müssen zur Ruhe ermahnt werden. Polizei und Vermieter sind erst bei störenden Teenagern oder Dauerlärm zuständig.


