Kinderlärm nach 22 Uhr: Was Mieter dulden müssen und wann die Polizei kommt
Kinderlärm nach 22 Uhr: Rechte und Pflichten

Es ist kurz nach 22 Uhr. Nebenan schreit ein Baby, Schritte poltern durch die Wohnung. Und sofort stellt sich die Frage: Muss ich das dulden – oder darf ich die Polizei rufen? Ab 22 Uhr gilt die gesetzliche Nachtruhe. Musik, Gespräche oder Hundegebell über Zimmerlautstärke sind tabu. Doch bei Kindern ist die Lage anders.

Nachtruhe und Babygeschrei – was Mieter dulden müssen

Geräusche von Babys und Kleinkindern müssen Nachbarn grundsätzlich hinnehmen. Das stellt der Deutsche Mieterbund (DMB) klar. „Baby- und Kleinkindergeschrei kann auch nach 22 Uhr unmöglich vollständig verhindert werden. Das bedeutet, Nachbarn müssen nächtliches Baby- oder Kleinkindergeschrei akzeptieren, es sei denn, die Kinder schreien zum Beispiel, weil die Eltern nicht zu Hause sind.“

Auch das Amtsgericht Bad Kreuznach bewertete Babygeschrei als „unvermeidbare Lebensäußerungen“ (Az. 1 S 21/01).

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Bei älteren Kindern sieht es mietrechtlich betrachtet anders aus. „Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder nach 22 Uhr keinen unnötigen Lärm verursachen. Sie müssen die Kinder entsprechend zur Ruhe anhalten“, so der DMB.

Kinderlärm und Ruhestörung – Gerichte ziehen Grenzen

Kinder dürfen laut sein. „Es ist schwer, die Schuld beim Kind zu suchen, denn Kinder haben das Recht auf ein natürliches, kindgerechtes Aufwachsen. Dazu gehört auch, dass sie verschiedene Phasen durchleben und Lärm ist dabei für sie eine vollkommen normale Ausdrucksweise ihrer Bedürfnisse“, sagt ein Sprecher des Sozial-Therapeutischen-Instituts Berlin-Brandenburg (STIBB) im Gespräch mit myHOMEBOOK (gehört ebenfalls zu Axel Springer).

Auch das Amtsgericht München entschied: „Kinderlärm als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinnehmbar“ (Urteil vom 23.05.2017, Az. 283 C 1132/17).

Doch Teenager mit lauter Musik zur Nachtruhe müssen Nachbarn nicht tolerieren. Dann liegt eine Ruhestörung vor. Ein Unterlassungsanspruch ist möglich.

Vermieter und Polizei – diese Schritte sind möglich

Hilft das Gespräch nicht, kann der Vermieter eingeschaltet werden. „Letztlich gilt ab 22 Uhr Nachtruhe, dann sollte aus den Nachbarwohnungen nichts mehr oder kaum noch etwas zu hören sein. Nutzt das Gespräch mit den Nachbarn nichts, kann man den Vermieter informieren. Der ist letztlich dafür zuständig und verantwortlich, dass die mietvertraglichen Regelungen und die Hausordnung eingehalten werden“, so der DMB.

Bei dauerhaften Verstößen drohen Abmahnung und im Extremfall Kündigung. Allerdings reicht laut Amtsgericht Hamburg-Harburg oft schon der nachweisbare Versuch der Eltern, für Ruhe zu sorgen, etwa durch ein Lärmprotokoll (Az. 641 C 262/09).

Zur Polizei darf grundsätzlich jeder gehen. „Grundsätzlich darf und soll jeder die Polizei rufen, wenn er Hilfe benötigt. Die 110 aber sollte man bitte nur im Notfall wählen, da Anrufe Leitungen blockieren und dann womöglich Menschen nicht durchkommen, die sich in einer akuten Gefahrensituation befinden. Wenn zu später Stunde Nachbarn zu laut sind, kann es sich um eine Ruhestörung handeln, was sicher nicht schön ist, aber auch nicht unbedingt die 110 erfordert“, sagt ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Berlin.

Ein Fall fürs Jugendamt?

Eine feste Schlafenszeit schreibt kein Gesetz vor. „Nachbarn dürfen in keinem Falle erzieherisch eingreifen!“ Und: „Das Jugendamt kümmert sich um mögliche Beeinträchtigungen des Kindes, nicht des Mieters!“ – erklärt das STIBB. Nur bei einer akuten Kindeswohlgefährdung müssen Nachbarn den Kindernotdienst informieren.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration