Wohngeld: So sichern Sie sich Ihren Rechtsanspruch
Wohngeld: So sichern Sie sich Ihren Rechtsanspruch

Vor fast 40 Jahren suchten wir als Studierende eine Wohnung in West-Berlin. Und natürlich wäre eine Sozialwohnung schön gewesen. Günstige Miete, halbwegs sichere Bleibe. Nur: Es gab viel zu viele Bewerbungen für viel zu wenige Wohnungen. Dabei gab es zu der Zeit nach dem Wohnungsbericht der Regierung von Helmut Kohl 1987 „knapp vier Millionen Sozialmietwohnungen“ – allein in Westdeutschland und West-Berlin. Und heute? Gerade mal eine Million Sozialwohnungen in ganz Deutschland, Tendenz weiter fallend. Gleichzeitig sind die Mieten in vielen Städten so gestiegen, dass Wohnen für Menschen mit kleinem Einkommen längst kein normales Alltagsproblem mehr ist, sondern eine Existenzfrage.

Weniger Sozialwohnungen von der Politik gewollt

Der drastische Rückgang der Zahl der Sozialwohnungen war und ist politisch gewollt. Die Antwort hieß damals und heißt: Wohngeld statt sozialer Wohnungsbau. Die Idee klingt erst einmal vernünftig: Der Staat baut oder fördert nicht mehr in großem Stil günstige Wohnungen, sondern gibt vor allem Haushalten mit wenig Einkommen Geld dazu, damit sie sich auf dem normalen Wohnungsmarkt eine Wohnung leisten können. Nicht mehr die Objektförderung der Wohnungen. Sondern die Subjektförderung, also der Menschen. Und schon damals betraf es 1,9 Millionen Haushalte – nur im Westen.

Und wann und wie ist die Republik falsch abgebogen? Denn wenn der Staat die Zahl der Sozialwohnungen über Jahrzehnte schrumpfen lässt und zugleich beim Wohngeld zu knauserig, zu kompliziert und zu langsam ist, dann hat er am Ende beides nicht: nicht genug günstige Wohnungen und nicht genug Hilfe für die Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Chance haben.

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Ein paar Zahlen machen das deutlich

Auf dem Tiefpunkt Ende 2020 bekamen rund 618.000 Haushalte Wohngeld. Auch damals lag die Zahl der Sozialwohnungen bei etwa einer Million. Das zusammen war in einem Land mit über 40 Millionen Haushalten und erklärter Wohnungsnot doch ziemlich wenig. Wissenschaftler am Institut der deutschen Wirtschaft vermuteten damals, dass zwei Drittel aller Wohngeldberechtigten den Antrag nicht stellen. Entmutigt durch die Bürokratie der Kommunen, die sich so die Arbeit und dem jeweiligen Finanzminister das Geld sparten.

Vor einigen Jahren entschied sich dann die Ampelregierung wenigstens zu einer kleinen Kurskorrektur. Mit der Wohngeld-Plus-Reform wurde der Kreis der Berechtigten für Wohngeld deutlich erweitert. Für 2025 rechnete die Bundesregierung wieder mit rund 1,9 Millionen Wohngeldhaushalten. So viel wie 1986 in Westdeutschland. Und die Kommunen mit ihren 1400 Wohngeldämtern schimpfen über zu viel Arbeit und fühlen sich überfordert.

Bei der Vorlage des Gesetzentwurfs 2023 rechnete die damalige Ampelregierung mit 1,5 Stunden Aufwand pro neuem Wohngeldantrag. Antragsteller mussten monatelang warten. Die Stadt München schrieb uns bei „Finanztip“ diese Woche, dass es in „komplexeren Fällen“ auch schon mal bis zu zwei Jahre dauern kann, bis ein Wohngeldbescheid ergeht. 75 Prozent schaffe man immerhin binnen eines Jahres. An einer zeitweisen Verlangsamung sei auch der Einsatz neuer Technik schuld. Zitat: „Die Umstellung auf die E-Akte hat unseren Bearbeitungsprozess allerdings leider erst einmal verlangsamt, weil sich die Kolleg*innen auf eine völlig neue Art der Arbeit einstellen mussten.“ In Leipzig schiebt das Wohngeldamt nach Auskünften uns gegenüber aus dieser Woche die Bearbeitung von über 15.000 Wohngeldanträgen vor sich her, vor zwei Jahren waren es 8300. Und auch in Hamburg dauerte es 2025 im Schnitt 19 Wochen vom Wohngeldantrag bis zur Auszahlung, teilte der Senat der Bürgerschaft auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit.

Das ist nicht nur Statistik. Das ist Alltag.

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Hälfte der Wohngeldbezieher: alleinlebende Rentner

Das ist eigentlich eine Katastrophe. Wohngeld ist nämlich genau die Leistung, die für viele arbeitende Menschen mit kleinem Einkommen den Unterschied macht. Wer knapp oberhalb der Grundsicherung liegt, wer als Rentnerin eine kleine Rente bekommt, wer als Familie arbeitet und trotzdem jeden Monat mit der Miete kämpft, soll nicht gleich ins Bürgergeld oder ab 1. Juli in die Grundsicherung für Arbeitssuchende rutschen. Das Wohngeld sorgt dafür, dass sich Arbeit wieder lohnt. Dass Haushalte einen Anreiz haben, Arbeitseinkommen zu erzielen, dass sie mit dem „Rechtsanspruch auf Wohngeld“ (Kohl-Regierung 1987) deutlich mehr Geld in der Tasche haben als Bürgergeldempfänger. Streicht oder kürzt man diesen Rechtsanspruch, ist dieser Arbeitsanreiz weg.

Und etwa die Hälfte der Wohngeldbezieher, alleinlebende Rentner, müssten zum Sozialamt. Vielleicht setzt die Regierung hier auf Rentnerscham, also darauf, dass die Senioren nicht zum Sozialamt gehen. Tatsächlich sind die Wohngeldansprüche inzwischen gar nicht so klein. Eine Familie mit zwei Kindern kann noch bei einem Bruttoeinkommen von etwa 5000 Euro im Monat in den Wohngeldbereich fallen. Singles mit niedrigen Einkommen ebenfalls.

Wohngeld um eine Milliarde Euro kürzen?

Aktuell wird beim Wohngeld über eine Kürzung diskutiert. Mehr als eine Milliarde Euro soll die Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) aus ihrem Etat streichen. Es geht nicht um ein Konzept, das fragt, wie sorgen wir dafür, dass Rentnerinnen und Rentner nicht in riesigen Wohnungen hocken und dann Wohngeld brauchen, statt preiswertere kleine Wohnungen zu finden. Noch besser wäre es, wenn diese kleinen preiswerteren Wohnungen auch in einem altersgerechten Umfeld lägen.

Es geht schlicht erst mal um eine Kürzung. Zweifel am Konzept sind nicht nur bei den Rentnern angebracht, selbst das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) aus Köln konstatiert, dass Wohngeld meist bessere Anreize setze, eine Arbeit aufzunehmen oder die Arbeitszeit auszuweiten als Bürgergeld und Sozialhilfe. Und bevor jemand sagt, die Koalition hätte doch wieder mehr Geld für sozialen Wohnungsbau angekündigt: Wann sind diese Wohnungen bezugsfertig, wie entwickelt sich der Stand an Sozialwohnungen in den einzelnen Bundesländern? Wieso lässt die Regierung eigentlich neu bauen, während alte Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen? Es könnte sein, dass manche Bürgerinnen und Bürger diese Regierung auch nicht ernst nehmen, weil sie von der sozialen Errungenschaft des Wohngelds spricht und gleichzeitig Wohngeld kürzt. Weil sie sogar von sozialem Wohnungsbau redet, aber so wenige Wohnungen wie noch nie neu gebaut werden.

Wer dabei nur auf die Bundesregierung einschlägt, lässt einen Teil der Schuldigen vom Haken. Die Länder haben mindestens so viel Anteil. Ich zitiere mal das Bundesbauministerium, die Länder bekommen nämlich seit 2019 extra Geld vom Bund. „Hierzu wurde 2019 eine eigene Finanzhilfekompetenz in das Grundgesetz (GG) eingefügt (Artikel 104d GG). Während in den Jahren 2020 und 2021 den Ländern jeweils eine Milliarde Euro an Finanzhilfe zur Verfügung gestellt wurde, ist in der aktuellen Finanzplanung vorgesehen, dass den Ländern für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum 2022 bis 2028 insgesamt 21,65 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden.“ Wo ist dieses Geld geblieben? Wo sind politische Initiativen, die das Wohnraumproblem der Senioren anerkennen? Die Antworten auf die Frage liefern, wieso Menschen über 65 im Schnitt den meisten Wohnraum pro Kopf zur Verfügung haben, den aber eigentlich gar nicht brauchen. Und warum diese Senioren gleichzeitig gar keine Alternative sehen. Die allermeisten Senioren wollen keinen Wohnraum blockieren, sie wollen in ihrem Kiez, ihrer Nachbarschaft altersgerecht wohnen. Wer mehr Wohnraum mobilisieren will, muss Umzüge erleichtern, Wohnungstausch organisieren und fördern, barrierefreie kleinere Wohnungen bauen und Untervermietung in großen Wohnungen, in denen Senioren inzwischen allein wohnen, unkomplizierter machen. Mit Angeboten, die im echten Leben funktionieren. Politik ist immer auch die Anforderung, demokratische Lösungen zu finden und durchzusetzen.

Hallo Koalition: Eine Wohngeldkürzung um eine Milliarde, wo man gerade 1,6 Milliarden Euro für zwei Monate Tankrabatt ausgegeben hat, das wäre eine wirkliche Schnapsidee. Liebe Leserinnen und Leser, sagen Sie das bitte auch Ihrem Abgeordneten, die meisten sind für die Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern durchaus empfänglich.

Ihre Handlungsalternativen

Vorläufig bleibt für Sie als Bürgerin oder Bürger eine ziemlich einfache Botschaft:

  • Prüfen Sie Ihren Wohngeldanspruch. Wenn Sie wenig verdienen, wenn Ihre Rente knapp ist und Sie als alleinstehende Person weniger als 60.000 Euro an Ersparnissen haben, wenn die Miete frisst, was eigentlich fürs Leben gedacht war – nutzen Sie den Wohngeldrechner des Bundes oder den der Hauptstadt Berlin. Beide Rechner helfen gut, zu verstehen, wie Ihre Ansprüche sind. „Finanztip“ bietet eine Checkliste rund ums Wohngeld an, in der die wichtigsten Punkte zusammengestellt sind.
  • Stellen Sie den Antrag. Und lassen Sie sich nicht abwimmeln. Wohngeld ist keine milde Gabe. Es ist ein RECHTSANSPRUCH. Tun Sie das jetzt. Denn der Antrag zählt ab dem Monat, in dem er eingeht. Also nicht wochenlang überlegen, sondern stellen. Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen.
  • Wenn Sie Kinder haben, prüfen Sie außerdem den Antrag auf Kinderzuschlag jenseits des Kindergeldes. Gerade bei Familien mit kleinen und mittleren Einkommen entscheidet diese Kombination oft darüber, ob Arbeit sich im Portemonnaie wirklich bemerkbar macht. Einige kluge Kommunen haben sogar beide Anträge gekoppelt, weil das für Familien naheliegend ist und arbeitende Eltern dann nicht zweimal Antragsarbeit leisten müssen.

Und wenn ich Bauministerin wäre, würde ich natürlich einen Wettbewerb ausloben: Welche Kommune schafft es am schnellsten, die neuen Wohngeldanträge zu bearbeiten? Aus dem Gesetzgebungsverfahren ist ja klar, dass die Regierung genau weiß, im Schnitt dauert ein solcher Antrag 89 Minuten, knapp 1,5 Stunden. Wenn’s in einer Kommune in einer Stunde geht, spart das viel Arbeitskraft und Geld. Und macht viele Antragsteller glücklich. Das ist allemal einen Preis wert. Schafft es Berlin-Neukölln, wäre ich gern bei der Preisverleihung dabei – 40 Jahre nach dem ersten Anlauf nach einer bezahlbaren Bleibe.