Gender Pay Gap: Deutschland bricht bei Entgelttransparenz EU-Recht
Gender Pay Gap: Deutschland bricht EU-Recht

Deutschland hat die neuen EU-Regeln zur Lohntransparenz nicht fristgerecht umgesetzt und verstößt damit seit diesem Montag gegen europäisches Recht. Die Frist zur Anpassung des nationalen Rechts endete am Sonntag. Das Bundesfamilienministerium hatte bereits mitgeteilt, dass die Umsetzung erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 erfolgen soll.

EU-Kommission muss über Strafverfahren entscheiden

Die EU-Kommission muss nun prüfen, ob sie ein Strafverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte die Anpassung des Rechts in den nächsten Monaten tatsächlich erfolgen, könnte sie jedoch davon absehen. Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz, die 2023 von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen wurde. Die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im Rat der EU-Staaten enthalten. Die Frist für die Umsetzung war der 7. Juni 2026.

Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern

Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt weniger als Männer. Laut Eurostat-Zahlen von 2024 beträgt der Unterschied beim Bruttostundenlohn 15,6 Prozent. EU-weit liegt die Lücke bei 11,1 Prozent. Um dies zu ändern, sollen Beschäftigte künftig Auskunft über das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten verlangen können, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über die Entgeltlücke berichten. Zudem müssen Arbeitgeber Bewerber frühzeitig über Einstiegsentgelte informieren und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.

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Deutschland plant bürokratiearme Umsetzung

Familienministerin Karin Prien (CDU) erklärte, Deutschland sei im Gespräch mit anderen europäischen Ländern, um Veränderungen bei Umsetzungsfristen und Inhalten zu erreichen. Sie betonte jedoch, dass eine bürokratiearme Umsetzung wahrscheinlich unvermeidlich sei. Eine Sprecherin des Ministeriums nannte die wirtschaftliche Lage als Grund für die Verzögerung. Die Berichtspflicht und der Auskunftsanspruch sollen demnach erstmals im Juni 2028 fällig werden.

Ursachen für Lohnunterschiede

Die EU-Kommission führt die Lohnunterschiede auf systematische Ungleichgewichte zurück, etwa unzureichende Kinderbetreuungsangebote und die unverhältnismäßige Verantwortung von Frauen für unbezahlte Kinderbetreuung. Dies führe zu längeren Karrierepausen. Auch Stereotype, die Bildung, Einstellung und Beförderung beeinflussen, spielen eine Rolle.

Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst wird. Es erlaubt Arbeitnehmern, Auskunft über die Gehälter anderer Beschäftigter mit ähnlicher Arbeit zu verlangen. Ein Regierungsgutachten von 2023 ergab jedoch, dass die Regelung kaum genutzt wird, unter anderem aus Angst vor negativen Reaktionen der Vorgesetzten.

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