Werbungskosten: So sparen Sie bei der Steuererklärung 2025
Werbungskosten: So sparen Sie bei der Steuererklärung

Werbungskosten clever nutzen: Mehr Geld vom Finanzamt zurück

Die meisten Arbeitnehmer erhalten bei ihrer Steuererklärung eine Erstattung – im Schnitt lag diese 2021 bei 1172 Euro. Das liegt daran, dass die monatlich gezahlte Lohnsteuer oft zu hoch ist, weil Ausgaben für den Beruf nicht berücksichtigt wurden. Mit der richtigen Strategie lassen sich Werbungskosten geltend machen und die Steuerlast senken.

Das Finanzamt erkennt viele Aufwendungen rund um den Job an. Neben der Pendlerpauschale und Weiterbildungskosten können auch Möbel für das Arbeitszimmer, Unfallkosten auf dem Arbeitsweg oder Umzugskosten abgesetzt werden. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick.

Die Werbungskostenpauschale von 1230 Euro

Arbeitnehmern wird pauschal ein Betrag von 1230 Euro pro Jahr als Werbungskosten anerkannt, auch wenn keine Belege vorgelegt werden. Liegen die tatsächlichen Ausgaben höher, lohnt sich der Nachweis. Typische Werbungskosten sind Arbeitsmittel wie Fachliteratur und Büromaterial. Wer keine Quittungen hat, kann pauschal 110 Euro ansetzen. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Pauschalen, daher ist das Sammeln von Belegen ratsam.

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Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale

Für das häusliche Arbeitszimmer können Kosten abgesetzt werden. Gegenstände bis 952 Euro brutto gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und werden sofort abgeschrieben. Teurere Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer verteilt. Wer kein separates Arbeitszimmer hat, kann die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage nutzen. Bei einem ausschließlich genutzten Arbeitszimmer sind pauschal 1260 Euro oder die tatsächlichen Kosten absetzbar.

Pendlerpauschale und Unfallkosten

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Üblich sind 220 bis 230 Arbeitstage. Bei Homeoffice-Tagen müssen diese entsprechend gekürzt werden. Unfallkosten auf dem Arbeitsweg können zusätzlich zur Pauschale geltend gemacht werden, ebenso wie Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder Seminaren.

Dienstreisen, Fortbildungen und Bewerbungen

Bei Dienstreisen gibt es Verpflegungspauschalen: 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden. Fortbildungskosten sind absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Bewerbungskosten wie Porto, Fotos und Fahrtkosten können ebenfalls angesetzt werden – pauschal 8,50 Euro pro Briefbewerbung, 2,50 Euro per E-Mail.

Arbeitskleidung und Reinigung

Berufskleidung, die nur im Job getragen werden kann (z. B. Arztkittel, Uniform), ist absetzbar. Die Reinigungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden – bei selbst Waschen pauschal bis zu 77 Cent pro Ladung. Bis 110 Euro pro Jahr verzichten Finanzämter meist auf Belege.

Doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten

Bei einer beruflich bedingten Zweitwohnung sind Kosten bis 12.000 Euro absetzbar. Einrichtungsgegenstände können in voller Höhe geltend gemacht werden, bis 5000 Euro ohne Nachfrage. Umzugskosten sind absetzbar, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt. Die Pauschale für sonstige Umzugskosten beträgt ab März 2024 964 Euro (plus 643 Euro für jede weitere Person). Nachhilfe für Kinder aufgrund des Schulwechsels ist bis 1286 Euro absetzbar.

Wer höhere Ausgaben hat, kann individuelle Kosten einreichen, sollte aber Belege bereithalten. Der Artikel wurde zuletzt am 02.04.2026 aktualisiert.

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