Steuererklärung 2025: So sparen Sie mit Werbungskosten bares Geld
Werbungskosten clever nutzen: Steuererklärung 2025 optimieren

Die Mehrheit der Steuerzahler in Deutschland erhält bei der Steuererklärung Geld zurück – im Schnitt 1172 Euro, wie Daten des Statistischen Bundesamts für 2021 zeigen. Grund dafür ist, dass Arbeitnehmern monatlich Lohnsteuer abgezogen wird, die oft zu hoch ausfällt, weil Ausgaben als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden können.

Werbungskostenpauschale von 1230 Euro

Jeder Angestellte erhält pauschal 1230 Euro als Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt, selbst wenn keine Ausgaben nachgewiesen werden. Wer höhere Kosten hat, kann diese zusätzlich absetzen und so die Steuerlast senken. Zu den typischen Werbungskosten zählen Arbeitsmittel wie Fachliteratur und Büromaterial. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) empfiehlt, ohne Quittungen pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N einzutragen – allerdings ohne Rechtsanspruch. Daher ist es ratsam, alle Belege aufzubewahren.

Arbeitszimmer und Homeoffice

Für das Arbeitszimmer zu Hause können Sie entweder pauschal 1260 Euro pro Jahr absetzen oder die tatsächlichen anteiligen Miet- und Nebenkosten. Alternativ gilt die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage (maximal 1260 Euro). Gegenstände bis 952 Euro brutto können sofort abgeschrieben werden, teurere über die Nutzungsdauer (z. B. Möbel 13 Jahre). Wer alte Möbel beruflich nutzt, kann den Restwert anteilig geltend machen.

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Pendlerpauschale und Unfallkosten

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei einer Fünftagewoche werden 220 bis 230 Arbeitstage anerkannt. Homeoffice-Tage müssen entsprechend gekürzt werden. Unfallkosten auf dem Arbeitsweg sind zusätzlich absetzbar, wenn keine Versicherung zahlt. Auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen und Seminaren zählen.

Fortbildungen und Bewerbungen

Beruflich veranlasste Fortbildungen sind absetzbar, inklusive Teilnahmegebühren, Fachliteratur und Reisekosten. Bewerbungskosten wie Porto, Fotos und Fahrtkosten können geltend gemacht werden – pauschal 8,50 Euro pro postalischer Bewerbung, 2,50 Euro per E-Mail. Manche Finanzämter akzeptieren pauschal zehn bis 15 Euro pro Bewerbung.

Arbeitskleidung und Reinigung

Nur typische Berufskleidung ohne private Nutzung (z. B. Arztkittel, Uniformen) ist absetzbar. Reinigungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden – pro Waschladung mit 95 Grad bis 77 Cent, für den Trockner 55 Cent. Bis 110 Euro jährlich verzichten die Finanzämter meist auf Belege.

Doppelte Haushaltsführung und Umzug

Bei berufsbedingter Zweitwohnung sind bis zu 12.000 Euro pro Jahr absetzbar. Einrichtungsgegenstände bis 5000 Euro gelten als unproblematisch. Umzugskosten können mit der Umzugspauschale (964 Euro ab März 2024, plus 643 Euro pro weitere Person) oder einzeln abgesetzt werden. Auch Nachhilfe für Kinder wegen Schulwechsels ist bis 1286 Euro absetzbar.

Dieser Artikel wurde am 02.04.2026 aktualisiert.

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