Mehr Strom- und Gassperren durch Gesetzesänderung
Seit Monaten verzeichnet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) eine steigende Zahl von Beschwerden über angedrohte oder bereits vollzogene Strom- und Gassperren. Grund ist eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes: Seit Dezember 2025 dürfen nicht mehr nur Grundversorger, sondern auch Sondervertragsanbieter Energieanschlüsse sperren. Dies führt laut Verbraucherschützern dazu, dass mehr Haushalte betroffen sind.
Schon 100 Euro Rückstand reichen aus
„Viele Betroffene wissen nicht, dass bereits Zahlungsrückstände ab 100 Euro ausreichen können, damit eine Strom- oder Gassperre eingeleitet wird“, erklärt Nina Sauer, Referentin der VZBW. Zudem müssen Kunden mit mindestens zwei Abschlagszahlungen in Verzug sein. Der Versorger muss die Sperre mindestens vier Wochen im Voraus androhen und acht Werktage vor der Abschaltung schriftlich ankündigen. In dem Schreiben muss auf besondere Härtefälle hingewiesen werden: Haushalte mit Älteren, Kranken, Schwangeren oder Kleinkindern dürfen nicht abgeschaltet werden, wenn gesundheitliche Schäden drohen.
Schreiben nicht ignorieren – frühzeitig handeln
Nina Sauer rät Verbrauchern, die Zahlungsschwierigkeiten haben, Schreiben, E-Mails und SMS des Energieversorgers keinesfalls zu ignorieren. „In vielen Fällen kann eine Sperre noch verhindert werden, wenn Betroffene rechtzeitig reagieren und eine sogenannte Abwendungsvereinbarung oder Ratenzahlung vereinbaren“, so die Expertin. Offene Beträge können dann in kleineren monatlichen Raten abgestottert werden. Wichtig zu wissen: Die Sperre verursacht zusätzliche Kosten für Verbraucher, da sie für Sperrung und Entsperrung meist selbst aufkommen müssen. Daher sei es einfacher und günstiger, frühzeitig eine Lösung mit dem Versorger zu finden.
Strom weg? Sofort den Versorger kontaktieren
Ist die Energiezufuhr bereits abgeschaltet, sollten Betroffene umgehend ihren Energieversorger kontaktieren und erneut nach einer Ratenzahlung fragen, empfiehlt die VZBW. Ein gesetzlicher Anspruch darauf bestehe zwar nicht mehr, wenn der Anschluss erst gesperrt ist. Anbieter zeigten sich aber häufig kulant. „Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen bezieht, sollte sich zusätzlich an das zuständige Jobcenter oder Sozialamt wenden“, rät Sauer. Unter bestimmten Umständen könnten die Energieschulden von den Behörden zunächst als Darlehen übernommen werden.
Weitere Tipps der Verbraucherzentrale
- Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf einen Härtefallschutz haben.
- Vereinbaren Sie frühzeitig eine Ratenzahlung mit Ihrem Versorger.
- Beantragen Sie bei Bezug von Sozialleistungen Unterstützung beim Jobcenter oder Sozialamt.



