Die Mehrheit der Steuerzahler in Deutschland erhält bei der Steuererklärung Geld zurück, im Schnitt 1172 Euro. Grund dafür ist, dass die monatlich gezahlte Lohnsteuer oft zu hoch ausfällt, da viele Arbeitnehmer Ausgaben haben, die das Finanzamt als steuermindernd anerkennt.
Werbungskostenpauschale von 1230 Euro
Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1230 Euro, ohne dass Ausgaben nachgewiesen werden müssen. Liegen die tatsächlichen Kosten höher, lohnt sich der Einzelnachweis. Typische Werbungskosten sind Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Büromaterial und Schreibzeug. Wer keine Quittungen hat, kann pauschal 110 Euro pro Jahr ansetzen, warnt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) jedoch: Es gibt keinen Rechtsanspruch, daher Belege aufbewahren.
Arbeitszimmer und Homeoffice
Wer zu Hause arbeitet, kann Kosten für das Arbeitszimmer absetzen. Gegenstände bis 952 Euro brutto gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und sind sofort absetzbar. Teurere Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer verteilt. Bei Möbeln beträgt die Nutzungsdauer 13 Jahre. Wer kein separates Arbeitszimmer hat, kann die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage nutzen.
Pendlerpauschale und Unfallkosten
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Bei einer Fünftagewoche werden meist 220 bis 230 Arbeitstage anerkannt. Unfälle auf dem Arbeitsweg können zusätzlich geltend gemacht werden, wenn keine Versicherung zahlt. Auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder Seminaren sind absetzbar.
Dienstreisen, Fortbildungen und Bewerbungen
Bei Dienstreisen können Verpflegungsmehraufwendungen pauschal abgesetzt werden: 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden. Fortbildungskosten sind absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Bewerbungskosten wie Porto, Fotos und Fahrtkosten können ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden.
Arbeitskleidung und doppelte Haushaltsführung
Nur Berufskleidung ohne private Nutzung (z. B. Arztkittel, Uniformen) ist absetzbar. Reinigungskosten können pauschal oder einzeln geltend gemacht werden. Bei doppelter Haushaltsführung sind bis zu 12.000 Euro pro Jahr absetzbar, inklusive Einrichtungsgegenstände bis 5000 Euro.
Umzugskosten
Ein beruflich bedingter Umzug ermöglicht den Abzug von Transportkosten, doppelter Miete, Maklergebühren und mehr. Für sonstige Umzugskosten gibt es eine Pauschale von 964 Euro (ab März 2024) plus 643 Euro für jede weitere Person. Nachhilfe für Kinder aufgrund des Schulwechsels ist bis zu 1286 Euro absetzbar.
Dieser Artikel wurde am 02.04.2026 aktualisiert.



