Die Mehrheit der Menschen, die eine Steuererklärung einreichen, bekommt Geld zurück – im Schnitt zuletzt 1172 Euro. Das zeigen die Daten des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2021. Der Grund: Arbeitnehmern wird monatlich Lohnsteuer abgezogen, die oft zu hoch ist, da viele gleichzeitig Ausgaben hatten, die das Finanzamt als steuermindernd anerkennt.
Werbungskostenpauschale von 1230 Euro
Bei Angestellten zieht das Finanzamt pauschal 1230 Euro als Werbungskosten ab, auch ohne Nachweise. Wer höhere Ausgaben hat, spart zusätzlich. Typische Werbungskosten sind Arbeitsmittel wie Fachliteratur und Büromaterial. Wer keine Quittungen hat, kann pauschal 110 Euro pro Jahr eintragen, warnt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Pauschalen – Belege sollten aufbewahrt werden.
Arbeitszimmer und Homeoffice
Gegenstände bis 952 Euro brutto gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und können sofort abgesetzt werden. Teurere Dinge werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Wer alte Möbel beruflich nutzt, kann den Restwert umwidmen. Die Nutzungsdauer für Möbel beträgt laut Afa-Tabelle 13 Jahre. Für ein Arbeitszimmer ohne anderen Arbeitsplatz gibt es entweder eine Pauschale von 1260 Euro pro Jahr oder die tatsächlichen Kosten. Die Homeoffice-Pauschale beträgt sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage.
Pendlerpauschale und Unfallkosten
Für Fahrten zur Arbeit gibt es 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei einer Fünftagewoche akzeptieren Finanzämter 220 bis 230 Arbeitstage. Homeoffice-Tage müssen entsprechend gekürzt werden. Auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder Seminaren zählen. Unfälle auf dem Arbeitsweg können zusätzlich abgesetzt werden, wenn keine Versicherung zahlt. Die Pauschale gilt für jedes Verkehrsmittel, auch zu Fuß. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, ein steuerfreies Jobticket mindert jedoch die Pauschale.
Dienstreisen, Fortbildungen und Bewerbungen
Bei Dienstreisen gibt es Verpflegungspauschalen: 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden. Fortbildungskosten sind absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dazu zählen Teilnahmegebühren, Fachliteratur und Reisekosten. Bewerbungskosten wie Fotos, Porto und Fahrten können pauschal abgerechnet werden: 8,50 Euro pro Bewerbungsmappe per Post, 2,50 Euro per E-Mail. Manche Finanzämter genehmigen pauschal zehn bis 15 Euro pro Bewerbung.
Arbeitskleidung
Nur Berufskleidung ohne private Nutzung, wie Arztkittel oder Uniformen, ist absetzbar. Die Reinigungskosten können geltend gemacht werden: bis zu 77 Cent pro Waschladung bei 95 Grad, 55 Cent für den Trockner, maximal sieben Cent fürs Bügeln. Bis 110 Euro jährlich verzichten die meisten Finanzämter auf Belege.
Doppelte Haushaltsführung
Bei einer beruflich bedingten Zweitwohnung sind bis zu 12.000 Euro pro Jahr absetzbar. Einrichtungsgegenstände und Haushaltsartikel können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ausgaben bis 5000 Euro gelten als unproblematisch.
Umzugspauschale
Bei beruflichem Umzug können Kosten für Möbeltransport, doppelte Miete, Maklergebühren und Fahrten zur Wohnungssuche abgesetzt werden. Für sonstige Umzugskosten gibt es eine Pauschale: 964 Euro ab März 2024, plus 643 Euro pro weiterer Person. Wer bislang keine eigene Wohnung hatte, kann 193 Euro geltend machen. Nachhilfe für Kinder wegen Schulwechsels ist bis 1286 Euro absetzbar. Bei höheren Ausgaben können individuelle Kosten eingereicht werden, Belege sind nötig. Bei privatem Umzug oder unzureichender Arbeitswegverkürzung gelten nur eingeschränkte Abzugsmöglichkeiten.
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