Ein aktuelles Urteil aus Österreich stellt den Ebay-Käuferschutz infrage und zeigt dessen Grenzen auf. Das Bezirksgericht Linz (Az. 8 C 1063/25z) entschied, dass der Käuferschutz die gesetzliche Risikoverteilung beim Versendungskauf nicht außer Kraft setzt. Konkret bedeutet dies: Übergibt ein privater Verkäufer die Ware ordnungsgemäß an die Post, trägt der private Käufer das Transportrisiko. Im vorliegenden Fall verlangte die Verkäuferin erfolgreich die Rückzahlung des Kaufpreises von 1627,94 Euro, obwohl Ebay dem Käufer zuvor das Geld im Rahmen des Käuferschutzes erstattet hatte.
Hintergrund des Falls
Gegenstand des Rechtsstreits war der Privatverkauf einer Goldbrosche über Ebay. Die Verkäuferin gab die Brosche in einem versicherten Paket bei der Österreichischen Post auf. Das Paket erreichte das deutsche Verteilerzentrum Aschheim 2 bei München, wurde von dort jedoch nicht weitergeleitet. Da der Käufer die Ware nicht erhielt, beantragte er bei Ebay Käuferschutz. Der Online-Marktplatz zahlte daraufhin den Kaufpreis zurück. Die Verkäuferin klagte jedoch auf Zahlung des Kaufpreises und hatte Erfolg.
Das Gericht verurteilte den Käufer, der Verkäuferin binnen 14 Tagen 1627,94 Euro zu zahlen sowie 140 Euro Prozesskosten zu ersetzen. Die Richterin stützte sich dabei auf ein älteres Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2017 (Az. VIII ZR 213/16). In diesem hatte der BGH entschieden, dass bei Paypal der Kaufpreisanspruch des Verkäufers nicht endgültig erloschen ist, selbst wenn der Zahlungsdienstleister dem Käufer das Geld im Rahmen des Käuferschutzes zurückerstattet. Der Verkäufer kann den Käufer weiterhin direkt auf Zahlung verklagen, wenn der Anspruch nach Kaufrecht besteht.
Bedeutung für Verbraucher
Das Urteil aus Österreich hat Signalwirkung, auch wenn es rechtlich nur für den konkreten Fall bindend ist. Es verdeutlicht, dass der Ebay-Käuferschutz kein endgültiger Ersatz für die gesetzliche Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist. Grundsätzlich gilt: Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Transporteur übergibt. Der Käuferschutz von Ebay ist ein freiwilliger Service, der darüber hinausgehende Ansprüche nicht berührt.
Ein Ebay-Sprecher erklärte gegenüber BILD: „Beide Urteile bestätigen einen Grundsatz, der von Anfang an Teil des Käuferschutzes ist und so auch in unseren Bedingungen steht: Der Käuferschutz ist ein zusätzlicher Service und ersetzt nicht die gesetzlichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer. Von einer ‚Aushöhlung‘ kann deshalb keine Rede sein – im Gegenteil: Er leistet genau das, wofür er gedacht ist: Käufer erhalten schnell und unbürokratisch ihr Geld zurück, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen. Ob darüber hinaus zivilrechtliche Ansprüche zwischen den Parteien bestehen, richtet sich nach dem geltenden Recht – insbesondere danach, wer das Transportrisiko trägt.“
Praktische Konsequenzen
Für Käufer bedeutet dies: Auch wenn Ebay im Rahmen des Käuferschutzes erstattet, kann der Verkäufer sie dennoch auf Zahlung verklagen, wenn die Ware auf dem Transport verloren ging und der Verkäufer seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. Besonders problematisch ist dies, wenn die Versicherungssumme des Pakets nicht ausreicht, um den vollen Warenwert abzudecken. Normale DHL-Pakete sind beispielsweise nur bis 500 Euro versichert. Kommt es zu einem Verlust oder Streit über die Regulierung, müssen Käufer damit rechnen, vom Verkäufer auf Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden.
Das Urteil zeigt, dass der Käuferschutz keine vollständige Absicherung bietet. Verbraucher sollten sich daher beim Kauf teurer Artikel über die Risiken bewusst sein und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen abschließen oder auf sichere Zahlungsmethoden zurückgreifen.



