Ab dem 1. Juli 2026 ändern sich für Millionen Kunden der chinesischen Online-Plattformen Temu und Shein die Spielregeln. Die bisherige Zollfreigrenze für Pakete aus Nicht-EU-Ländern fällt weg. Künftig wird für Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro ein pauschaler Zollsatz von 3 Euro pro Zollposition fällig. Hinzu kommen die Einfuhrumsatzsteuer und möglicherweise Bearbeitungsgebühren der Paketdienstleister.
Wie teuer wird es wirklich?
Wie stark die neuen Regelungen die Kosten in die Höhe treiben können, zeigt eine Beispielrechnung von Trusted Shops. Ein T-Shirt für 12 Euro aus einem chinesischen Online-Shop kann durch die Zollpauschale, die Einfuhrumsatzsteuer und die Bearbeitungsgebühr des Zustellers am Ende fast 25 Euro kosten – mehr als doppelt so viel wie der ursprünglich angezeigte Preis. Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, warnt: „Wer künftig bei internationalen Plattformen bestellt, sollte den angezeigten Preis nie als Endpreis verstehen. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und die Servicepauschale des Paketdienstes können die tatsächlichen Kosten deutlich in die Höhe treiben – besonders bei Kleinstbeträgen.“
Beispielrechnung: Aus 12 Euro werden fast 25 Euro
Die folgende Aufstellung verdeutlicht die zusätzlichen Kosten für ein 12-Euro-T-Shirt aus China: Kaufpreis 12,00 Euro, neue Zollpauschale 3,00 Euro, Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent) 2,28 Euro, DHL-/Post-Servicegebühr 7,50 Euro – Gesamtpreis 24,78 Euro. Quelle: Trusted Shops.
So funktioniert die neue 3-Euro-Regel
Viele Verbraucher nehmen an, dass die neue Abgabe einmal pro Paket fällig wird. Das ist jedoch falsch. Tatsächlich kommt es auf die sogenannte Zollposition an. Wer vier identische T-Shirts bestellt, zahlt nur einmal 3 Euro Pauschalzoll. Enthält die Bestellung jedoch unterschiedliche Produktarten – etwa T-Shirt, Kopfhörer und Handyhülle – werden 9 Euro fällig (3 Euro pro Zollposition). Je mehr verschiedene Artikel in einer Bestellung enthalten sind, desto höher können die zusätzlichen Kosten ausfallen.
Temu und Shein dürften reagieren
Die Plattformen werden sich die neuen Zollregeln nicht kampflos gefallen lassen. Nach Einschätzung von Föhlisch werden Temu und Co. versuchen, die Folgen für ihre Kunden abzufedern: „Denkbar sind verschiedene Strategien: Die Unternehmen könnten einen Teil der zusätzlichen Kosten selbst übernehmen, ihre Preise neu kalkulieren oder verstärkt auf Waren setzen, die bereits in europäischen Lagern vorgehalten werden.“ Für Käufer hätte das einen Vorteil: Wird ein Artikel aus einem EU-Lager verschickt, fallen die neuen Einfuhrabgaben in der Regel nicht an.
Wann müssen Kunden zahlen?
Das hängt vom Händler ab. Viele große Plattformen nutzen bereits das IOSS-Verfahren (Import One-Stop-Shop). Dabei werden Steuern und Abgaben direkt beim Kauf berechnet und abgeführt. Der angezeigte Preis entspricht dann dem Endpreis. Anders kann es bei Händlern ohne dieses Verfahren aussehen. In solchen Fällen können Kunden erst bei der Zustellung zur Kasse gebeten werden. Paketdienstleister übernehmen häufig die Zollabwicklung und verlangen dafür zusätzlich eine Servicepauschale. Bei DHL beziehungsweise der Deutschen Post beträgt diese derzeit 7,50 Euro.



