Nach schweren Verletzungen durch Turbulenzen im Flugzeug hat das Landgericht Frankfurt am Main einem Pauschalurlauber 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Zudem muss der Reiseveranstalter den Reisepreis von 5.800 Euro vollständig erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unfallhergang: Kopf gegen Kabinendecke geschleudert
Der Vorfall ereignete sich auf dem Hinflug nach Mauritius. Über dem Indischen Ozean geriet die Maschine in schwere Turbulenzen. Der spätere Kläger wurde aus seinem Sitz geschleudert und schlug mit dem Kopf gegen die Kabinendecke, wie das Gericht mitteilte. Nach der Landung wurde er zunächst in ein Krankenhaus gebracht. Nach einer Nacht durfte er ins Hotel, doch von Erholung war keine Rede: Der Mann litt unter starken Schmerzen und verbrachte die meiste Zeit im Bett. Seine Ehefrau musste ihm beim Aufstehen, bei der Körperpflege und beim Toilettengang helfen. Das Hotelpersonal brachte ihn mit einem Elektrowagen zu den Mahlzeiten.
Schwere Verletzungen: Lebensgefahr und drohende Lähmung
Nach der Rückkehr nach Deutschland diagnostizierten Ärzte zwei gebrochene Halswirbel. Sie stellten eine Lebensgefahr und eine drohende Lähmung fest und rieten zu einer sofortigen Operation. Der Kläger wurde acht Tage stationär behandelt und musste anschließend zwölf Wochen eine Halskrause tragen. Bis heute leidet er unter Schmerzen. Auch seine Frau erlitt Verletzungen: einen angebrochenen Brustwirbel und Prellungen.
Gericht: Reise hatte keinen Erholungswert
Das Landgericht Frankfurt entschied, dass der Mann den vollen Reisepreis als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit erhält. Wegen der schweren Verletzungen habe die Erholungsreise für das Ehepaar keinen Wert mehr gehabt. Ein Mitverschulden des Klägers sah das Gericht nicht, obwohl er nicht angeschnallt war. Die Anschnallzeichen seien erst angegangen, nachdem die Maschine bereits abgesackt war.
Rechtliche Grundlage: Montrealer Übereinkommen
Der Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro basiert auf dem Montrealer Übereinkommen. Dieses regelt die Haftung von Fluggesellschaften bei Tod, Verletzungen von Passagieren sowie Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck. Der beklagte Reiseanbieter gilt als vertragliches Luftfahrtunternehmen im Sinne des Übereinkommens und haftet daher für die erlittenen Verletzungen. Das Urteil zeigt, dass Pauschalurlauber bei Turbulenzen Anspruch auf Entschädigung und Schmerzensgeld haben können.



