Kommentar: Entgelttransparenz – wieder neue Vorschriften und Papierkram!
Geschlechterspezifische Lohnunterschiede sind diskriminierend. Der Kampf dagegen ist wichtig. Aber die Unternehmen müssen sich auf politische Zusagen verlassen können. Von Heike Anger, 05.06.2026
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist das Ziel klar festgeschrieben: „Wir wollen bis 2030 gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer verwirklichen.“ Dafür soll die EU-Entgelttransparenzrichtlinie „bürokratiearm“ und „unverzüglich“ in nationales Recht umgesetzt werden. Doch zumindest letzteres Versprechen wurde nicht eingelöst: Die Umsetzungsfrist ist inzwischen verstrichen. Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) hat bisher nicht einmal einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Bleibt das andere Versprechen: Zwar sollen die geschlechterspezifischen Lohnunterschiede bekämpft werden, allerdings ohne den Unternehmen zu viel Papierkram aufzuhalsen. Hier ist noch offen, ob es eingehalten wird.
Frauen werden schlechter bezahlt
Es geht um ein wichtiges Ziel. Noch immer verdienen Männer statistisch gesehen deutlich mehr als Frauen, trotz gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Dieser „Gender-Pay-Gap“ war in Deutschland zuletzt unverändert. Selbst wenn strukturelle Faktoren wie Berufserfahrung, Bildungsstand, Arbeitszeit und Tätigkeitsfeld herausgerechnet werden, bleibt ein unerklärter Teil. Im vergangenen Jahr lag dieser hierzulande bei sechs Prozent. Das ist Diskriminierung. Frauen werden schlechter bezahlt.
Dass die Politik dagegen vorgeht, ist richtig. In Deutschland gibt es seit fast zehn Jahren ein Entgelttransparenzgesetz, das Beschäftigten Auskunft über die Gehälter von Kolleginnen und Kollegen in vergleichbarer Tätigkeit ermöglicht – nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Doch das greift oft nicht: Es gilt nur für große Unternehmen und wenn genug Personen des anderen Geschlechts in ähnlichen Jobs arbeiten. Zudem scheuen viele die Nachfrage aus Angst vor Nachteilen im Job.
Die neue EU-Richtlinie soll diese Lücken schließen. Sie verpflichtet Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten, regelmäßig über die geschlechtsspezifische Vergütung zu berichten. Bei Abweichungen von mehr als fünf Prozent müssen sie Maßnahmen ergreifen. Klingt gut, aber die Umsetzung droht bürokratisch zu werden. Betriebsräte und Gewerkschaften fordern umfassende Auskunftsrechte, während Arbeitgeber vor zu viel Papierkram warnen.
Die Politik steht nun in der Pflicht, einen ausgewogenen Weg zu finden. Einerseits muss die Richtlinie wirksam sein, um Diskriminierung zu bekämpfen. Andererseits dürfen die Unternehmen nicht mit übermäßigen Berichtspflichten überlastet werden. Versprechen wie „bürokratiearm“ müssen eingehalten werden, sonst verlieren die Betriebe das Vertrauen in politische Zusagen. Der Gesetzentwurf von Ministerin Prien wird zeigen, ob dieser Spagat gelingt.



