Cum-Cum-Affäre: Bafin prüft Dekabank-Konzernabschluss 2024
Bafin prüft Dekabank-Abschluss wegen Cum-Cum-Geschäften

Cum-Cum-Affäre: Bafin prüft Konzernabschluss der Dekabank

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat eine Prüfung des Konzernabschlusses der Dekabank für das Geschäftsjahr 2024 eingeleitet. Wie die Behörde am Montag mitteilte, lägen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vor. Das Institut gehört zur Sparkassengruppe und steht nun im Fokus der Aufsichtsbehörde.

478 Millionen Euro im Visier

Im Zentrum der Untersuchung stehen Steuererstattungsansprüche in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro. Diese hatte die Dekabank im Konzernabschluss bilanziert, die aus Aktienhandelsgeschäften über den Dividendenstichtag in den Jahren 2013 bis 2018 resultieren. Die Finanzverwaltung hatte die Anrechnung dieser Beträge jedoch versagt. Die Bafin erklärte, es gebe konkrete Hinweise, dass die Bank fälschlicherweise von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Anerkennung durch die Finanzverwaltung ausgegangen sei.

Ergebnis wird veröffentlicht

Die Finanzaufsicht kündigte an, das Ergebnis der Prüfung nach deren Abschluss zu veröffentlichen. Die Dekabank selbst bestätigte die Untersuchung und zeigte sich zuversichtlich. In einer Stellungnahme hieß es: „Die Dekabank ist davon überzeugt, dass sich ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Prüfung weiterhin als IFRS-konform herausstellen wird.“

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Hintergrund: Cum-Cum-Geschäfte

Bei den fraglichen Transaktionen handelt es sich um sogenannte Cum-Cum-Geschäfte mit Aktien. Diese sind mit den illegalen und strafbaren Cum-Ex-Geschäften verwandt, bei denen eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet wurde. Während Cum-Ex-Geschäfte inzwischen als Steuerbetrug gelten, sind Cum-Cum-Geschäfte rechtlich umstritten, aber nicht grundsätzlich illegal. Sie dienen rein steuerlichen Motiven und werden von der Finanzaufsicht nun genauer unter die Lupe genommen.

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