Eine Wohngemeinschaft im Frankfurter Nordend kann sich über eine unerwartete Rückzahlung freuen: Rund 26.700 Euro haben die Studierenden von ihrer Vermieterin zurückerhalten, da sie über Jahre hinweg eine deutlich überhöhte Miete gezahlt hatten. Die Stadt Frankfurt gab bekannt, dass die Mietpartei von Oktober 2021 bis Juni 2025 einen Betrag entrichten musste, der weit über dem erlaubten Maß lag.
Wohnung im Nordend: Miete lag bis zu 103 Prozent über Vergleichsmiete
Bei der betroffenen Wohnung handelt es sich um eine 95 Quadratmeter große Immobilie im Stadtteil Nordend. Die Vermieterin, eine ausländische Immobiliengesellschaft, verlangte laut Angaben der Stadt eine Miete, die die ortsübliche Vergleichsmiete „in der Spitze um bis zu 103 Prozent überstieg“. Dieses deutliche Missverhältnis sei im ohnehin stark angespannten Wohnungssegment für Studierende eine klare Mietpreisüberhöhung, so die Behörde. Das Amt für Wohnungswesen hat das Verfahren erfolgreich abgeschlossen, und die Vermieterin hat das Geld in voller Höhe zurückerstattet. Aus welchem Grund die Ermittlungen eingeleitet wurden, geht aus der Stellungnahme nicht hervor.
Stadt Frankfurt geht konsequent gegen Mietpreisüberhöhung vor
Die Stadt Frankfurt betont, dass sie konsequent gegen sogenannte Mietpreisüberhöhungen vorgeht. Das Amt für Wohnungswesen prüft dabei, ob Vermieter das geringe Angebot an vergleichbarem Wohnraum ausnutzen, um eine unangemessen hohe Miete zu verlangen. Laut Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) liegt eine Mietpreisüberhöhung vor, wenn mehr als 20 Prozent über der üblichen Vergleichsmiete gefordert werden. Dieser Tatbestand unterscheidet sich von der Mietpreisbremse, unter anderem hinsichtlich des Zeitpunkts des Inkrafttretens.
Hintergrund: Mietpreisüberhöhung und Mietpreisbremse
Die Mietpreisüberhöhung ist ein eigener Straftatbestand im Wirtschaftsstrafgesetz. Sie liegt vor, wenn die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt und der Vermieter die geringe Verfügbarkeit von Wohnraum ausnutzt. Die Mietpreisbremse hingegen gilt für Neuvermietungen und begrenzt die Miete auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im vorliegenden Fall war die Miete deutlich höher, sodass die Stadt einschreiten konnte.
Die Rückzahlung von knapp 27.000 Euro ist ein Erfolg für die Mieter und ein Signal an Vermieter, die versuchen, die angespannte Wohnungssituation auszunutzen. Die Studierenden können nun über die Verwendung des unerwarteten Geldsegens entscheiden – vielleicht steht ja eine Feier im Nordend an.



