Bayer feiert Sieg im Glyphosat-Streit vor US-Supreme-Court
Bayer siegt vor Supreme Court im Glyphosat-Streit

Der Dax-Konzern Bayer hat im milliardenschweren US-Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken seines Unkrautvernichters Glyphosat einen entscheidenden Sieg vor dem Obersten Gerichtshof der USA errungen. Der Supreme Court entschied am Donnerstag, dass die Zulassungsvorgaben der US-Bundesbehörden Vorrang vor dem Recht einzelner Bundesstaaten haben. Damit entzogen die Richter Tausenden Klagen wegen angeblich unzureichender Krebs-Warnhinweise die Grundlage.

Urteil als Befreiungsschlag für Bayer

Bayer hatte argumentiert, dass die US-Umweltschutzbehörde EPA den Wirkstoff als nicht krebserregend einstuft und entsprechende Warnhinweise daher nicht zulässig seien. Die Aktie des Leverkusener Konzerns legte in einer ersten Reaktion am Donnerstag um rund 17 Prozent zu. Für Bayer war das Verfahren vor dem obersten US‑Gericht einer der entscheidenden Schritte, um den milliardenschweren Rechtsstreit wegen Glyphosat endlich in den Griff zu bekommen. Konzernchef Bill Anderson hat den Investoren versprochen, bis Ende 2026 die Risiken deutlich zu senken.

Zahlreiche Klagen und Vergleichsvereinbarungen

Aktuell liegen dem Konzern rund 67.000 Klagen vor, die über einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt werden sollen. Bayer stellt dafür die Summe von 7,25 Milliarden Dollar bereit. Das Management will unbedingt eine neue Welle an Glyphosat-Klagen von Amerikanern verhindern, die ihre Krebserkrankung auf die Verwendung des Unkrautvernichters zurückführen. Neben dem Vergleich sollte das Urteil des Supreme Court dafür der entscheidende Schritt sein.

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Hintergrund: Monsanto-Übernahme und Kosten

Der Leverkusener Konzern hat sich die Rechtsrisiken mit der 63 Milliarden Dollar schweren Übernahme des US-Saatgutkonzerns Monsanto 2028 ins Haus geholt. Neben Glyphosat wird Bayer wegen der früheren Monsanto-Chemikalie PCB verklagt. Für die rechtlichen Auseinandersetzungen hat das Unternehmen seit 2019 bereits 24 Milliarden Euro aufgewendet, zeigen Berechnungen des Handelsblatts. Darin sind die eingeplanten Kosten für den neuen Vergleich eingeschlossen.

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