DekaBank: Bafin nimmt Konzernabschluss unter die Lupe
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüft den Konzernabschluss der DekaBank für das Geschäftsjahr 2024. Wie die Behörde am Montag mitteilte, gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das zur Sparkassengruppe gehörende Institut gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen haben könnte.
Im Fokus der Untersuchung stehen Steuererstattungsansprüche in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro. Diese betreffen Kapitalertragsteuer, die im Zusammenhang mit Aktienhandelsgeschäften über den Dividendenstichtag in den Jahren 2013 bis 2018 stehen. Die Finanzverwaltung hatte die Anrechnung dieser Beträge versagt, doch die DekaBank bilanzierte die Ansprüche dennoch in ihrem Konzernabschluss.
Prüfung der Bilanzierung
Die Bafin hat nach eigenen Angaben konkrete Hinweise, dass die Bank fälschlicherweise davon ausging, eine Anerkennung durch die Finanzverwaltung sei überwiegend wahrscheinlich. Dies könnte gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung verstoßen. Die Behörde wird nach Abschluss der Prüfung das Ergebnis veröffentlichen.
Die DekaBank ist ein bedeutender Vermögensverwalter der Sparkassen-Finanzgruppe und verwaltet ein Vermögen von mehreren hundert Milliarden Euro. Der Fall reiht sich ein in eine Serie von Bilanzprüfungen der Bafin, die in der Vergangenheit bei jedem dritten geprüften Unternehmen Fehler feststellte.
Die genauen Auswirkungen auf die DekaBank sind noch unklar. Sollte die Bafin Verstöße bestätigen, drohen dem Institut möglicherweise Nachzahlungen und Strafen. Die Bank selbst hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.



