Ticketsteuer für Flüge sinkt ab Juli: Koalition löst Versprechen ein
Die Bundesregierung hat eine deutliche Senkung der Luftverkehrsteuer beschlossen, die ab dem kommenden Juli in Kraft treten soll. Das Kabinett in Berlin stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf zu, mit dem die Koalition aus CDU, CSU und SPD ein zentrales Versprechen aus ihrem Regierungsvertrag umsetzt. Die Einnahmen aus der Steuer werden damit auf das Niveau des Jahres 2024 zurückgeführt.
Unsicherheit über Auswirkungen auf Flugpreise
Ob die Steuersenkung tatsächlich zu günstigeren Flugtickets für Reisende führen wird, bleibt jedoch völlig offen. Das Bundesfinanzministerium betonte zwar, dass es ihm wichtig sei, dass die Entlastung bei den Passagieren ankomme – doch die Regierung kann die Fluggesellschaften nicht dazu zwingen. Die Airlines steuern über komplexe Computersysteme ihre Preise, die von zahlreichen Faktoren abhängen: Tageszeit, Auslastung, Saison und vielen weiteren Variablen. Staatliche Abgaben sind dabei nur ein Faktor unter vielen.
Aktuell treibt insbesondere der durch den Irankrieg gestiegene Ölpreis die Betriebskosten der Fluggesellschaften massiv in die Höhe, was sich ebenfalls auf die Ticketpreise auswirkt. Diese Marktdynamik könnte die Steuerentlastung für Verbraucher komplett auffressen.
Drei Kategorien mit unterschiedlichen Sätzen
Die Höhe der Luftverkehrsteuer richtet sich grob nach der Entfernung des Zielflughafens von Frankfurt am Main, dem größten deutschen Verkehrsflughafen. Es gibt drei klar definierte Kategorien:
- Kurzstrecke: Für Inlandsflüge und Strecken bis 2.500 Kilometer sinkt die Steuer von bisher 15,53 Euro auf künftig 13,03 Euro.
- Mittelstrecke: Bei Entfernungen zwischen 2.500 und 6.000 Kilometern wird die Abgabe von 39,34 Euro auf 33,01 Euro reduziert.
- Langstrecke: Für Flüge über 6.000 Kilometer fallen künftig 59,43 Euro an statt der bisherigen 70,83 Euro.
Milliardenschwere Einbußen für den Bundeshaushalt
Die Steuersenkung hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Laut dem aktuellen Gesetzentwurf entgehen dem Staat in diesem Jahr bereits rund 185 Millionen Euro an Einnahmen. Bis zum Jahr 2030 dürften diese finanziellen Einbußen sogar auf bis zu 355 Millionen Euro anwachsen.
Zur Gegenfinanzierung dieser Mehrausgaben ist vorgesehen, ab dem Jahr 2027 im Etat des Bundesverkehrsministeriums an anderen Stellen entsprechende Einsparungen vorzunehmen. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf nun noch zustimmen, bevor die Regelung in Kraft treten kann.



