Ehegattensplitting: So sparen verheiratete Paare Steuern - oder auch nicht
Ehegattensplitting: Steuervorteil für Paare erklärt

Ehegattensplitting: Steuerlicher Vorteil für Ehepaare im Detail erklärt

Aus steuerlichen Gründen zu heiraten, kann sich finanziell lohnen – muss es aber nicht zwangsläufig. Das sogenannte Ehegattensplitting bietet verheirateten Paaren die Möglichkeit, ihre gemeinsame Steuerlast zu reduzieren, allerdings hängt der Effekt stark von den individuellen Einkommensverhältnissen ab.

Wie funktioniert das Ehegattensplitting genau?

Werden Eheleute steuerlich zusammen veranlagt, kommt automatisch das Splittingverfahren zur Anwendung. Dabei wird das gemeinsame Jahreseinkommen beider Partner zunächst addiert und anschließend durch zwei geteilt. Auf Basis dieses halbierten Betrags wird die fällige Einkommensteuer berechnet und dann verdoppelt. Das Ergebnis stellt die gesamte Einkommensteuer dar, die das Paar zu entrichten hat.

Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) führt dieses Verfahren in den meisten Fällen zu einer geringeren gemeinsamen Steuerlast im Vergleich zur Einzelveranlagung.

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Der progressive Steuertarif als Schlüssel zum Vorteil

Der Steuervorteil des Ehegattensplittings ergibt sich aus dem progressiven Verlauf des deutschen Einkommensteuertarifs. Je höher das individuelle Einkommen, desto höher fällt auch der anzuwendende Steuersatz aus. Durch die rechnerische Gleichverteilung des gemeinsamen Einkommens auf beide Partner sinkt in der Regel der individuelle Steuersatz, was die Gesamtsteuerlast des Paares reduziert.

Steuerberaterin Alison Siefert von der Steuerberaterkammer Niedersachsen erklärt: „Je höher das gemeinsame Einkommen und je größer der Gehaltsunterschied zwischen den Partnern, desto mehr Steuern kann das Paar durch das Splittingverfahren sparen.“

Wann lohnt sich das Ehegattensplitting – und wann nicht?

Den größten finanziellen Vorteil erzielen Paare, bei denen nur ein Partner ein Einkommen erzielt oder ein sehr großer Gehaltsunterschied besteht. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro kann der Steuervorteil laut Experten bis zu 5.800 Euro betragen.

Verdienen beide Partner hingegen ähnlich viel oder sogar gleich, bleibt der Effekt des Ehegattensplittings meist aus oder ist nur minimal spürbar. In solchen Fällen verpufft der steuerliche Vorteil praktisch.

Praktisches Rechenbeispiel zur Veranschaulichung

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Wirkungsweise: Angenommen, ein Ehepartner verdient 50.000 Euro im Jahr, der andere erzielt ein Teilzeiteinkommen von 10.000 Euro. Bei Einzelveranlagung hätte der Geringverdiener keine Einkommensteuer zu zahlen, der besser verdienende Partner müsste 10.691 Euro entrichten.

Durch die gemeinsame Veranlagung mit Ehegattensplitting reduziert sich die Steuerlast des Paares auf lediglich 8.606 Euro. Das entspricht einer Ersparnis von 2.085 Euro, wie Berechnungen des Ratgeberportals Finanztip zeigen.

Der doppelte Grundfreibetrag als weiterer Vorteil

Ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil für verheiratete Paare ist der doppelte Grundfreibetrag. Jeder Steuerpflichtige verfügt über einen steuerlichen Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 Euro liegt. Verheiratete profitieren vom doppelten Freibetrag – auch wenn einer der Partner keine oder nur geringe eigene Einkünfte hat.

Diese Regelung trägt maßgeblich dazu bei, dass das Ehegattensplitting besonders bei ungleichen Einkommensverhältnissen zu signifikanten Steuerersparnissen führen kann.

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