Schrottimmobilien-Skandal: Mietwucher-Verdacht trotz lebensgefährlicher Zustände
Schrottimmobilien: Mietwucher-Verdacht bei lebensgefährlichen Mängeln

Schrottimmobilien-Skandal: Mietwucher-Verdacht trotz lebensgefährlicher Zustände

Verwahrloste Häuser, die langsam zerfallen, feuchte Gemäuer mit fauligem Geruch – fast jede Gemeinde kennt solche Gebäude. Solange es sich um einzelne, unbewohnte Immobilien handelt, ist dies vor allem ein ästhetisches Problem für das Stadtbild. Doch wenn mehrere solcher Häuser gleichzeitig verwahrlost und dennoch bewohnt sind, wird die Situation zu einem ernsthaften gesellschaftlichen Problem. Das Bundesbauministerium hat nun ein "Upgrade" des Baugesetzbuches angekündigt, um gegen sogenannte "Schrottimmobilien" vorzugehen. Dabei geht es nicht nur um die verwahrlosten Gebäude selbst, sondern auch um den systematischen Missbrauch von Sozialleistungen, dessen Ausmaß bisher nur geschätzt werden kann.

Lebensbedrohliche Mängel und überhöhte Mieten in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist eines der Bundesländer, in denen das Problem besonders virulent ist. Bei einer großangelegten Razzia Anfang März in zwölf Städten – darunter Gelsenkirchen, Duisburg und Dortmund – überprüften mehr als 300 Einsatzkräfte rund 265 Wohneinheiten, die als "Schrottimmobilien" eingestuft wurden. Acht dieser Immobilien wurden sofort geschlossen. Die Kontrolleure fanden dabei "lebensbedrohende Mängel" beim Brandschutz, massiven Schimmelbefall, kaputte Fenster, defekte Heizungsanlagen inklusive Warmwasserversorgung und extreme Vermüllung.

Erschreckenderweise bestand in 42 Fällen ein Anfangsverdacht auf Mietwucher, wie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung mitteilte. Das bedeutet, dass die Mieter für die heruntergewirtschafteten Wohnungen deutlich überhöhte Preise bezahlten – Mieten von bis zu 42 Euro pro Quadratmeter wurden verlangt. Bezahlt haben diese Mieten letztlich die Jobcenter, da die Bewohner, überwiegend Zuwanderer aus osteuropäischen Ländern, vor allem von Sozialleistungen leben.

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Systematischer Sozialleistungsmissbrauch in Milliardenhöhe

Die Razzien in Nordrhein-Westfalen ergaben 203 Verdachtsfälle, dass Bürgergeld zu Unrecht bezogen wurde. In 22 Fällen wird geprüft, ob beim Kindergeld getrickst wurde, dazu kommen 52 Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit und 224 Meldeverstöße. Die Migranten sind in diesem System sowohl Opfer als auch Beschuldigte – sie leben unter unwürdigen Bedingungen, sind aber gleichzeitig in Verdachtsfälle von Sozialleistungsbetrug verwickelt.

Das ZDF-Magazin "Frontal" nannte kürzlich eine Summe von rund fünf Milliarden Euro, die durch den systematischen Missbrauch von Sozialleistungen entstehe. Offizielle Zahlen sind zwar schwer zu finden, doch Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen offene Rückforderungen beim unrechtmäßig ausbezahlten Bürgergeld in Höhe von 4,4 Milliarden Euro. Dieser immense finanzielle Schaden hat die politisch Verantwortlichen zum Handeln bewegt – sowohl auf Bundesebene als auch in Nordrhein-Westfalen.

Politische Initiativen: Vom "Faires-Wohnen-Gesetz" bis zur Enteignungsdebatte

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Mitte März ein "Faires-Wohnen-Gesetz" auf den Weg gebracht, um die Möglichkeiten der Kommunen im Kampf gegen Schrottimmobilien zu stärken. Parallel arbeitet das Bundesbauministerium unter Verena Hubertz an einem "Upgrade" des Baugesetzbuches mit besonderem Fokus auf Schrottimmobilien.

Was bereits bekannt ist: Die SPD-Politikerin will darin ein Instrument etablieren, das in der Unionsfraktion auf Widerstand stoßen dürfte – die Enteignung. "Bei Schrottimmobilien gilt: Eigentum verpflichtet", teilte Hubertz mit. Im Extremfall müssten Kommunen "auch das scharfe Schwert der Enteignung einsetzen können, wenn Wohnraum bewusst verfallen gelassen wird". Dies soll jedoch nur als Ultima Ratio möglich sein, wenn alle anderen Maßnahmen wie ein "Instandsetzungsgebot" wirkungslos bleiben.

Ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang genannt wird: Kommunen sollen künftig ein Vorkaufsrecht haben, wenn Extremisten oder Interessenten mit Verbindungen zur organisierten Kriminalität eine Immobilie erwerben wollen. Beispielsweise, wenn Rechtsextremisten versuchten, sich in ein Dorf einzukaufen.

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Unterschiedliche Herangehensweisen in den Bundesländern

In Ländern wie Baden-Württemberg und Bayern, wo vergleichsweise wenige nutzbare Wohnungen leer stehen, sind Schrottimmobilien nicht das drängendste Problem. Dennoch gibt es sie auch dort – beispielsweise in Mannheim, wo die Stadtverwaltung über Jahre hinweg durch gezielten Erwerb und Sanierungen das Problem im Stadtteil Neckarstadt-West in den Griff bekam.

Vielleicht sind solche Erfolge ein Grund, warum die Landesregierung in Baden-Württemberg bislang weitere gesetzliche Regelungen eher skeptisch sieht. Die Kommunen hätten heute bereits diverse Eingriffsmöglichkeiten, heißt es aus dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. Schon vor Jahren sei die Idee eines Landes-Wohnungsaufsichtsgesetzes wegen des zusätzlichen Bürokratieaufwands verworfen worden. Zu den Plänen von Bundesbauministerin Hubertz kann sich das Ministerium noch nicht äußern, da sie noch nicht vorliegen. Klar sei jedoch: Enteignungen könnten nur das allerletzte Mittel sein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft seien.

Städtetag begrüßt erweiterte Handlungsmöglichkeiten

Beim Deutschen Städtetag, der die Interessen von rund 3200 Städten und Gemeinden vertritt, kommen sowohl die Pläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung als auch des Bundesbauministeriums positiv an. Christian Schuchardt, Geschäftsführer des Städtetages in NRW und Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, betont: "Es ist gut, dass das Land den Instrumentenkasten der Kommunen erweitern will. Die Städte brauchen mehr Handhabe, wenn Eigentümer ihre Gebäude verwahrlosen lassen."

Die Politik will nicht länger zuschauen, während Menschen in lebensgefährlichen Zuständen wohnen und gleichzeitig Sozialleistungen in Milliardenhöhe missbraucht werden. Die geplanten Gesetzesänderungen könnten ein wichtiger Schritt sein, um sowohl die Wohnsituation der Betroffenen zu verbessern als auch den Steuerzahler vor weiteren finanziellen Verlusten zu schützen.