Rostock setzt auf Verkauf: Baulücke in historischer Villenreihe soll endlich geschlossen werden
Rostock verkauft Grundstück zur Schließung historischer Baulücke

Rostock sucht Investor für historische Villenreihe am Kuhtor

Die Hansestadt Rostock intensiviert ihre Bemühungen, eine seit dem Zweiten Weltkrieg bestehende Baulücke in der historischen Villenreihe an Kuhtor und Stadtmauer endgültig zu schließen. Die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (RGS) hat das Grundstück Ernst-Barlach-Straße 5 erneut zur Konzeptvergabe ausgeschrieben. Diesmal allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Statt des bisher favorisierten Erbbaurechts setzt die Stadt nun auf einen direkten Verkauf des Areals.

Erbbaurecht erwies sich als Hemmnis für Investoren

Bereits zwischen März und Juli 2025 war das Grundstück im Erbbaurecht angeboten worden, doch die Resonanz fiel enttäuschend aus. Laut RGS-Pressereferentin Jana Stranghöner meldete sich lediglich ein einziger potenzieller Interessent, für den diese Rechtsform jedoch nicht infrage kam. Das Erbbaurecht, bei dem Investoren zwar Bauwerke errichten dürfen, aber nicht Eigentümer des Grundstücks werden, schreckte offenbar private Investoren ab. Diese Rechtskonstruktion wird typischerweise von Kommunen, Kirchen und Stiftungen genutzt, um Grundbesitz langfristig zu kontrollieren.

Angesichts der ohnehin schwierigen Vermarktungssituation – bedingt durch die städtebauliche Einbindung des Kuhtors, komplexe Stellplatzanforderungen und den Verdacht einer Kampfmittelbelastung – entschied sich die Stadtverwaltung für einen Kurswechsel. Ende vergangenen Jahres beantragte sie bei der Bürgerschaft die Aussetzung des 2018 beschlossenen Grundsatzes „Erbbaurecht vor Veräußerung“ für diesen konkreten Fall.

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Strenge Bauauflagen und zeitliche Vorgaben

Der Verkauf des Grundstücks bleibt dennoch an strikte Bedingungen geknüpft. Der Rahmenplan „Stadtzentrum Rostock“ von 1991 bildet die Grundlage und sieht die Wiederherstellung der nördlichen Villenreihe vor. Der Käufer muss sich verpflichten, innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsabschluss mit dem Bau zu beginnen und das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten fertigzustellen.

Die detaillierten Vorgaben umfassen unter anderem:

  • Einhaltung der vorgesehenen Geschosshöhe
  • Bereitstellung der erforderlichen Stellplätze
  • Einhaltung der festgelegten Grundflächenzahl
  • Umsetzung der vorgeschriebenen Dachform

Der Planungs- und Gestaltungsbeirat sowie die zuständigen Gremien hatten die Bebauung bereits 2024 einstimmig befürwortet. Die Schließung dieser Baulücke gilt als eines der zentralen städtebaulichen Ziele in der Östlichen Altstadt Rostocks.

Herausforderungen durch Kampfmittelverdacht

Eine besondere Herausforderung stellt der Verdacht einer Kampfmittelbelastung dar. Der Munitionsbergungsdienst des Landes hatte im Frühjahr 2024 festgestellt, dass es sich bei dem Grundstück um eine Kampfmittelverdachtsfläche mit einem Bombentrichter nördlich der Rampenanlage handelt. Diese Fläche liegt seit dem Zweiten Weltkrieg brach und ihre Bebauung erfordert besondere Sicherheitsvorkehrungen.

Die Stadtverwaltung schätzt die Investition aufgrund dieser Rahmenbedingungen als „wirtschaftlich herausfordernd“ ein. Vergleichbare Ausnahmen vom Erbbaurecht-Grundsatz wurden zuvor bereits für Grundstücke beschlossen, die zur Finanzierung des Rostocker Volkstheaters verkauft werden sollen. Ursprünglich war der Grundsatz eingeführt worden, um das sogenannte Rostocker „Tafelsilber“ – also wertvollen städtischen Grundbesitz – unter kommunaler Kontrolle zu halten.

Nun hofft die Stadt, dass der Verkaufsweg mehr Interessenten anlockt und die historische Villenreihe nach über sieben Jahrzehnten endlich komplettiert werden kann.

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