Rostock setzt auf Verkauf statt Erbbaurecht: Baulücke an historischer Villenreihe soll endlich geschlossen werden
Rostock verkauft Baulücke statt Erbbaurecht für Villenreihe

Rostock sucht Käufer für historische Baulücke an der Ernst-Barlach-Straße

Die Hansestadt Rostock unternimmt einen neuen Anlauf, um eine seit Jahrzehnten klaffende Baulücke in der Östlichen Altstadt zu schließen. Nachdem ein erstes Angebot im Erbbaurecht kaum Resonanz fand, wird das Grundstück Ernst-Barlach-Straße 5 nun zum direkten Verkauf ausgeschrieben. Dies markiert eine strategische Wende in der städtischen Immobilienpolitik, die normalerweise wertvolle Grundstücke im Erbbaurecht vergibt, um sie langfristig in kommunalem Besitz zu halten.

Warum das Erbbaurecht für Investoren unattraktiv war

Zwischen März und Juli 2025 hatte die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (RGS) das Areal bereits im Erbbaurecht angeboten. Doch nur ein einziger potenzieller Interessent meldete sich, für den diese Konstruktion letztlich nicht infrage kam. Das Erbbaurecht ermöglicht zwar die Bebauung eines fremden Grundstücks ohne Eigentumserwerb, verpflichtet den Nutzer aber zur Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses und sieht vor, dass das Bauwerk nach Vertragsende – meist nach 60 bis 99 Jahren – gegen Entschädigung an den Grundstückseigentümer zurückfällt.

Für private Investoren stellt diese langfristige Bindung ohne Eigentumserwerb oft eine zu große Hürde dar, insbesondere bei wirtschaftlich herausfordernden Projekten. Die Stadtverwaltung beschreibt die Vermarktungskulisse für das Grundstück ohnehin als schwierig, was die Entscheidung für einen Verkauf zusätzlich begründet.

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Historische Bedeutung und städtebauliche Herausforderungen

Die Schließung der Baulücke zwischen Kuhtor und Stadtmauer gilt als eines der zentralen städtebaulichen Ziele in Rostocks Östlicher Altstadt. Der Rahmenplan „Stadtzentrum Rostock“ von 1991 sieht die Wiederherstellung der nördlichen Villenreihe explizit vor. Planungs- und Gestaltungsbeirat sowie alle zuständigen Gremien haben die Bebauung im Jahr 2024 einstimmig befürwortet.

Doch das Vorhaben ist mit besonderen Herausforderungen verbunden: Das Grundstück wird als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft, mit einem nachgewiesenen Bombentrichter nördlich der Rampenanlage. Zudem erfordert die städtebauliche Einbindung in das historische Umfeld des Kuhtors sowie die Integration von Stellplätzen besondere planerische Sorgfalt.

Strenge Auflagen für den künftigen Eigentümer

Der Verkauf des Grundstücks ist an klare Verpflichtungen geknüpft, die den historischen Charakter der Villenreihe wahren sollen. Der Käufer muss sich verpflichten, innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsabschluss mit dem Bau zu beginnen und das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten fertigzustellen. Konkrete Vorgaben betreffen:

  • Die Einhaltung der vorgesehenen Geschosshöhe
  • Das Vorhandensein ausreichender Stellplätze
  • Die Einhaltung der festgelegten Grundflächenzahl
  • Die Umsetzung der vorgeschriebenen Dachform

Diese Auflagen sollen sicherstellen, dass der Neubau sich harmonisch in das historische Ensemble einfügt und die städtebauliche Qualität des Standorts bewahrt wird.

Ausnahme vom Grundsatz „Erbbaurecht vor Veräußerung“

Die Entscheidung für einen Verkauf stellt eine Ausnahme von dem 2018 beschlossenen Grundsatz dar, nach dem wertvoller städtischer Grundbesitz – das sogenannte Rostocker „Tafelsilber“ – normalerweise nur im Erbbaurecht vergeben werden soll. Die Bürgerschaft hat dieser Ausnahme auf Antrag der Stadtverwaltung zugestimmt, nachdem vergleichbare Entscheidungen bereits für Grundstücke getroffen wurden, die zur Finanzierung des Rostocker Volkstheaters verkauft werden sollen.

Mit diesem strategischen Wechsel hofft die Stadt nun, endlich einen Investor zu finden, der die seit dem Zweiten Weltkrieg bestehende Baulücke schließt und damit ein wichtiges Kapitel der Rostocker Stadtentwicklung abschließt.

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