Check24 gibt Preisklauseln nach Kartellamts-Ermittlungen auf
Das führende deutsche Vergleichsportal Check24 wird künftig auf umstrittene Preisklauseln in Verträgen mit Energieversorgern verzichten. Dies ist das Ergebnis eines Eingreifens des Bundeskartellamts, das wettbewerbliche Bedenken gegenüber der bisherigen Praxis des Portals geäußert hatte.
Kartellamt sah Wettbewerbsverzerrung durch Bestpreisklauseln
Im Juli 2025 hatte die Wettbewerbsbehörde Ermittlungen gegen Check24 eingeleitet. Der Vorwurf: Das Portal hinderte Energieversorger vertraglich daran, ihre Strom- und Gastarife über andere Vergleichsportale oder den eigenen Vertrieb günstiger anzubieten. Präsident Andreas Mundt erklärte dazu: „Wenn Check24, als das führende Energievergleichsportal in Deutschland, Energieversorger daran hindert, an anderer Stelle niedrigere Preise anzubieten, können sich sowohl andere Vergleichsportale als auch andere Vertriebswege schlechter durchsetzen.“ Solche Bestpreisklauseln würden den Wettbewerbsdruck unnötig abschwächen.
Verpflichtungszusagen beenden beanstandete Praxis
Check24 hat sich nun verpflichtet, künftig vollständig auf die Nutzung von Preisparitäts-, Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln zu verzichten. Das Unternehmen darf die Vertragsbeziehung oder die Höhe der Provision nicht mehr vom Preissetzungsverhalten der Energieversorger auf anderen Vertriebskanälen abhängig machen. Ebenso unzulässig ist eine schlechtere Platzierung oder reduzierte Sichtbarkeit von Tarifen, nur weil diese nicht preisparitätisch sind.
Das Bundeskartellamt erklärte die Zusagen für bindend und betonte, damit sei die beanstandete Praxis beendet worden, ohne ein langwieriges Verfahren führen zu müssen. Check24 stellte auf Nachfrage klar: „Ein Kartellrechtsverstoß wurde nicht festgestellt.“ Dennoch zeigt die Einigung die Macht der Wettbewerbshüter.
Check24 als dominanter Vertriebskanal im Energiemarkt
Die Bedeutung von Check24 für den Energiemarkt ist enorm. Laut Angaben des Kartellamts ist das Portal für Energieversorger der wichtigste Vertriebskanal, um Neukunden zu gewinnen. Die Zahlen verdeutlichen die Marktmacht:
- Etwa 57 Prozent aller neu abgeschlossenen Strom- und Gaslieferverträge in Deutschland entfallen auf Onlinevermittlungsdienste.
- Davon werden rund 60 bis 70 Prozent über Check24 abgewickelt.
Das Portal ermöglicht Verbrauchern den kostenlosen Vergleich von Strom- und Gastarifen sowie den Abschluss von Verträgen. Die Energieversorger zahlen dafür eine Provision für erfolgreiche Vermittlungen. Andreas Mundt betonte zwar die wettbewerbsfördernde Rolle von Vergleichsportalen beim Anbieterwechsel, doch gleichzeitig müsse auch der Wettbewerb zwischen den Portalen selbst und gegenüber alternativen Vertriebswegen funktionieren.
Mit den nun getroffenen Vereinbarungen soll genau dieser Wettbewerb gestärkt werden. Energieversorger können ihre Tarife künftig flexibler vermarkten – möglicherweise zum Vorteil der Verbraucher, die von mehr Preiswettbewerb und größerer Auswahl profitieren könnten.



