Bafin prüft Dekabank-Abschluss wegen Cum-Cum-Deals
Bafin prüft Dekabank-Abschluss wegen Cum-Cum

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat eine Prüfung des Konzernabschlusses der Dekabank für das Jahr 2024 eingeleitet. Hintergrund sind sogenannte Cum-Cum-Aktiengeschäfte, die dem Fiskus Steuerschäden in Milliardenhöhe verursacht haben. Die Behörde teilte mit, dass konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorlägen.

Was sind Cum-Cum-Geschäfte?

Cum-Cum-Deals gelten als der große Bruder der illegalen Cum-Ex-Geschäfte. Während es bei Cum-Ex um die Erstattung nie gezahlter Kapitalertragsteuern ging, nutzten Banken bei Cum-Cum Steuervorteile für ausländische Aktionäre deutscher Aktien. Kurz vor dem Dividendenstichtag wurden die Aktien vorübergehend an inländische Banken oder Fonds übertragen, die sich die Kapitalertragsteuer erstatten lassen konnten – anders als ausländische Anleger. Die Ersparnis wurde zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Geschätzt entstand dem deutschen Staat ein Schaden von rund 28 Milliarden Euro, deutlich mehr als bei Cum-Ex.

Bilanzierung der Steuererstattungen

Die Dekabank hatte im Konzernabschluss Steuererstattungsansprüche gegen die Finanzverwaltung in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro bilanziert. Diese stehen im Zusammenhang mit Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag hinweg aus den Jahren 2013 bis 2018. Die Finanzverwaltung hatte die Anrechnung dieser Ansprüche jedoch versagt. Die Bafin prüft nun, ob die Bank die Voraussetzungen für die Aktivierung dieser Erstattungsansprüche korrekt bewertet hat. Nach IFRS-Standard dürfen solche Ansprüche nur dann in der Bilanz aktiviert werden, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden die steuerliche Behandlung akzeptieren. Die Bafin hat konkrete Anhaltspunkte, dass die Dekabank diese Wahrscheinlichkeit fälschlicherweise als gegeben angesehen hat.

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Reaktion der Dekabank

Die Dekabank hat die fast 500 Millionen Euro inzwischen an die Finanzverwaltung zurückgezahlt. In einer Stellungnahme bestätigte das Institut die eingeleitete Prüfung und zeigte sich zuversichtlich: „Die Dekabank ist davon überzeugt, dass sich ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Prüfung weiterhin als IFRS-konform herausstellen wird.“ Die Bafin untersucht nicht die steuerliche Wirksamkeit der Aktiengeschäfte an sich, sondern ausschließlich die bilanziellen Aspekte.

Verbreitung bei Sparkassen

Die Cum-Cum-Geschäfte waren auch bei Sparkassen weit verbreitet. Die Dekabank fungiert als zentraler Wertpapierdienstleister für die Sparkassen-Finanzgruppe. Der Fall zeigt einmal mehr, wie komplex und umstritten die Steuerpraktiken im deutschen Finanzsektor sind. Die Prüfung durch die Bafin könnte weitreichende Folgen für die Bilanzierungspraxis haben.

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