Vier-Stufen-Modell als Sparvorschlag: Kommission empfiehlt Teilkrankschreibung im Job
Ganz krank oder gar nicht – diese starre Regelung für Arbeitnehmer könnte bald der Vergangenheit angehören. Eine vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Expertengremium hat nun die Einführung einer stufenweisen Arbeitsunfähigkeit empfohlen. Hintergrund sind sowohl finanzielle als auch soziale Überlegungen zur Entlastung des Gesundheitssystems.
Flexiblere Einstufung durch Ärzte
Das vorgeschlagene Modell sieht vor, dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte in enger Abstimmung mit den betroffenen Personen eine Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent, 75 Prozent, 50 Prozent oder 25 Prozent vornehmen können. Dies würde sowohl einen teilweisen Verbleib im Arbeitsprozess als auch eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglichen – sofern die jeweilige Stelle dafür geeignet ist.
Die Kommission betont in ihrem ausführlichen Bericht, dass fortlaufende Anpassungen der Einstufung bei Veränderungen des Gesundheitszustands erfolgen sollten. „Gleichzeitig kann eine frühere und stabilere Rückkehr in den Arbeitsprozess langfristig auch zur Stabilisierung der solidarisch finanzierten Krankengeldausgaben beitragen“, heißt es in dem Papier.
Skandinavien als Vorbild für Deutschland
Während das deutsche Sozialrecht bisher nur zwischen voller Arbeitsfähigkeit und voller Arbeitsunfähigkeit unterscheidet, existieren in anderen Ländern – insbesondere in Skandinavien – bereits Modelle der teilweisen Arbeitsunfähigkeit. Diese haben sich laut Experten positiv auf die einzelnen Versicherten und die Volkswirtschaft ausgewirkt.
„Gerade bei chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsprozessen besteht häufig eine teilweise, aber nicht vollständige Arbeitsfähigkeit, so dass Versicherte mit reduziertem Stellenanteil weiterarbeiten können“, erläutert die Kommission. Dies könne besonders bei psychischen Erkrankungen stabilisierend wirken, da Betroffene in ihren sozialen Strukturen und einer geregelten Tagesstruktur eingebettet blieben.
Risiken und Chancen des neuen Systems
Die Experten weisen jedoch auch auf potenzielle Risiken hin: Arbeitgeber könnten Druck ausüben, dass Beschäftigte trotz Erkrankung teilweise arbeiten. Dies könne zur Verschleppung von Krankheiten und Chronifizierung führen. „Die Grenze der eigenen Belastbarkeit einzuhalten, kann für Arbeitnehmende schwierig sein“, heißt es im Bericht.
Daher sei entscheidend, dass die Arbeitsfähigkeitseinschätzung primär auf medizinischer Basis erfolge und die Zustimmung der Betroffenen voraussetze. Zudem könne ein langsamerer Wiedereinstieg in den Beruf flexibler gestaltet und bei langen Fehlzeiten eine „Dequalifizierung“ verhindert werden.
Die Bundesregierung wird sich in den kommenden Monaten mit den Vorschlägen der Kommission auseinandersetzen, während gleichzeitig die Diskussion über die Senkung der Ausgaben im Gesundheitssystem und den Anteil der Versicherten weitergeht.



