Split Shifts: Wann doppelte Anfahrt zumutbar ist und wann nicht
Split Shifts: Regeln für doppelte Anfahrt im Job

Geteilte Schichten im Berufsalltag: Rechte und Pflichten bei doppelter Anfahrt

Morgens vier Stunden arbeiten, dann eine mehrstündige Pause, anschließend erneut vier Stunden Dienst: Diese als Split Shifts oder geteilte Schichten bekannte Arbeitsorganisation ist insbesondere in Branchen wie dem öffentlichen Nahverkehr oder der Pflege verbreitet. Für Beschäftigte bedeutet diese Praxis jedoch häufig eine erhebliche zusätzliche Belastung, da sie unter Umständen zweimal täglich den Arbeitsweg antreten müssen.

Tarifverträge als rechtliche Grundlage

„In bestimmten Wirtschaftszweigen wie beispielsweise dem Nahverkehr sind geteilte Schichten tatsächlich üblich“, erklärt Fachanwalt Peter Meyer aus Berlin. „In der Regel existiert dann ein Tarifvertrag, der den konkreten Einsatz detailliert regelt.“ In solchen Vereinbarungen wird festgelegt, wie lange ein Arbeitnehmer mindestens beschäftigt sein muss und welche Dauer die Arbeitsunterbrechung maximal haben darf.

Der Berliner Rechtsanwalt präzisiert: „Üblicherweise ist dort von mindestens zwei Stunden Einsatz die Rede, bevor eine Unterbrechung von zwei oder mehr Stunden zulässig ist.“ Einige Tarifverträge sehen für den zusätzlichen Arbeitsweg sogar eine kleine finanzielle Entschädigung vor, um die Mehrbelastung der Beschäftigten teilweise auszugleichen.

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Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Schichten müssen Unternehmen stets die gesetzlichen Ruhezeiten bis zum nächsten Arbeitseinsatz einhalten. Geteilte Schichten dürfen zudem nur planmäßig eingesetzt werden und nicht spontan auf Zuruf des Arbeitgebers erfolgen.

In Betrieben ohne tarifvertragliche Regelung muss der Arbeitgeber explizite individuelle Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern treffen, wenn er geteilte Schichten einführen möchte. Split Shifts müssen also in jedem Fall vertraglich abgesichert sein, entweder durch Kollektivvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge.

Ausnahmen bei besonderer Belastung

Möglichkeiten, sich von geteilten Schichten befreien zu lassen, haben laut Rechtsanwalt Meyer insbesondere Arbeitnehmer mit besonderen privaten Verpflichtungen. „Personen mit Kindererziehungsaufgaben oder anderen familiären Betreuungspflichten können unter Umständen erfolgreich argumentieren, dass die Schichteinteilung für sie nicht zumutbar ist“, so der Experte. Können sie dies glaubhaft darlegen, muss der Arbeitgeber diese Umstände bei der Dienstplangestaltung berücksichtigen.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Seine Expertise umfasst insbesondere Fragen der Arbeitszeitgestaltung und tarifvertraglicher Regelungen.

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