Rentenkommission: Arbeitgeber kritisieren Kapitalrente – Rente mit 64 vorgeschlagen
Rentenkommission: Arbeitgeber gegen Kapitalrente – Rente mit 64

Die Empfehlungen der Rentenkommission sorgen bereits vor der offiziellen Vorstellung für heftige Kontroversen. Nachdem die Gewerkschaftsseite kritisch reagiert hatte, melden sich nun auch die Arbeitgeber zu Wort – und lehnen einen zentralen Vorschlag aus grundlegend anderen Gründen ab. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger bezeichnete die geplante Kapitalrente als „Zwang“ und sprach von einer möglichen Mehrbelastung von über 40 Milliarden Euro pro Jahr für Unternehmen und Beschäftigte.

Kapitalrente im Kreuzfeuer

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt, zwei Prozent vom Bruttolohn in eine kapitalgedeckte Säule zu investieren, um das Rentenniveau langfristig zu sichern. Die Hälfte davon sollen Arbeitnehmer, die andere Hälfte die Arbeitgeber tragen. Während Verdi-Chef Frank Werneke das Modell als „fragwürdiges Konstrukt“ kritisierte, weil auch Ältere verpflichtend einzahlen müssten, ohne zu profitieren, argumentiert Dulger anders: „Mehr Kapitaldeckung in der Alterssicherung ist grundsätzlich sinnvoll, aber nicht durch Zwang und nicht durch den Staat, sondern freiwillig privat und betrieblich.“

Rente erst ab 64 – Abschaffung der Rente mit 63

Der 76-seitige Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur in vorläufiger Fassung vorliegt, enthält weitere weitreichende Vorschläge. So soll die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte (bisher 63 Jahre nach 35 Berufsjahren) auf 64 Jahre angehoben werden. „Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen“, heißt es. Diese Grenze soll dann parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen. Die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Berufsjahren soll komplett abgeschafft werden.

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Altersteilzeit und Langzeitarbeitslose

Die Kommission schlägt zudem vor, die Altersteilzeit zu reformieren: Die Altersgrenze soll von 55 auf 58 Jahre steigen, und das Blockmodell – bei dem Arbeitnehmer zunächst voll arbeiten, später ohne Arbeit das gleiche Gehalt erhalten – soll abgeschafft werden. Langzeitarbeitslose sollen künftig nicht mehr verpflichtet werden, mit Abschlägen in Rente zu gehen.

Beiträge und Rentenniveau

Der einheitliche Beitragssatz auf Löhne und Gehälter soll erhalten bleiben; andere Einkunftsarten wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen sollen nicht herangezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze soll weiterhin jährlich gemäß der Lohnentwicklung angepasst werden, eine Erhöhung ist nicht vorgesehen. Ohne Reform würde der Beitragssatz von heute 18,6 Prozent bis 2028 auf 19,9 Prozent steigen; daran ändern auch die Neuerungen nichts. Zusätzlich kämen die paritätischen Pflichtbeiträge für die Kapitalsäule von zwei Prozent.

Rentenalter steigt – Kopplung an Lebenserwartung

Das gesetzliche Rentenalter steigt bis 2031 auf 67 Jahre. Danach soll es an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Auf Basis aktueller Prognosen könnte das Rentenalter je Jahrzehnt um ein halbes Jahr steigen – ab 2041 also 67,5 Jahre. Für heute vierjährige Kinder könnte dies eine „Rente ab 70“ bedeuten.

Selbstständige und Politiker in die Rentenkasse

Künftig sollen auch Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sofern sie nicht bereits berufsständisch abgesichert sind. Für bereits Selbstständige ist ein Opt-Out möglich. Auch Bundestags- und Landtagsabgeordnete sollen in die Rentenkasse einzahlen müssen. Beamte sollen vorerst nicht einbezogen werden, jedoch soll das Pensionsniveau abgeschmolzen werden. Rückstellungen für Pensionen sollen verpflichtend werden, und die Zahl der Beamten soll reduziert werden.

Nachhaltigkeitsfaktor und Übergangsfaktor

Bis 2031 ist ein Rentenniveau von 48 Prozent festgeschrieben. Danach soll der Nachhaltigkeitsfaktor wieder greifen, der die jährliche Rentensteigerung dämpft. Die Kapitalrente soll dies mittelfristig ausgleichen. Für Menschen nahe dem Rentenalter ist ein Übergangsfaktor vorgesehen, der das Niveau nahe 48 Prozent hält.

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