Arbeitszeitgesetz: Achtstundentag soll für Tariffirmen fallen
Arbeitszeitgesetz: Achtstundentag für Tariffirmen gelockert

Das Bundesarbeitsministerium plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, die den Achtstundentag für tarifgebundene Betriebe lockern soll. Künftig sollen Tarifparteien anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur Reuters berichtet.

Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit

Der Entwurf greift eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf. Darin hatte die Koalition angekündigt, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Dem Entwurf zufolge will das Arbeitsministerium diese Öffnung jedoch auf tarifgebundene Betriebe beschränken. Die Lockerung ist zudem an die Bedingung geknüpft, dass besondere Regeln den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichern. In Bereichen ohne Tarifvertrag soll es im Grundsatz bei der täglichen Höchstarbeitszeit bleiben.

Ministerin Bas hält an Grundsatz fest

Aus dem Ministerium von SPD-Co-Chefin Bärbel Bas hieß es, es handele sich um einen Arbeitsentwurf, der nicht final abgestimmt sei. Die Debatte über eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes war bei den Gewerkschaften auf scharfe Kritik gestoßen, während die Arbeitgeber eine weitergehende Öffnung forderten. Der Entwurf reagiert auch auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung.

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Elektronische Arbeitszeiterfassung geplant

Arbeitgeber sollen grundsätzlich verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen. Das Modell der Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein, sofern der Arbeitgeber sicherstellt, dass ihm Verstöße gegen gesetzliche Ruhezeiten bekannt werden. Der Achtstundentag gilt in Deutschland seit 1918. Im Arbeitszeitgesetz heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.

Kritik vom Arbeitgeberverband

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat die Überlegungen als „Rückfall in alte Regulierungsmuster“ kritisiert. Der Entwurf missachte den Koalitionsvertrag und sei in wesentlichen Teilen eine Neuauflage eines bereits 2023 gescheiterten Vorschlags, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. „Das grenzt an Arbeitsverweigerung und hat mit einer pragmatischen Anpassung an die Realität der Arbeitswelt nichts zu tun.“ Besonders kritisch bewertete der Verband, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit nur unter strengen Bedingungen und mit Tarifvorbehalt umgesetzt werden soll. „Damit wird ein zentrales Reformversprechen vollständig ausgehöhlt“, erklärte Zander.

Ablehnung der umfassenden Erfassungspflicht

Auch die geplante umfassende, elektronische und taggleiche Erfassung der gesamten Arbeitszeit ohne Ausnahmen lehnt der Verband entschieden ab. „Die vollständige Erfassungspflicht entkernt die Vertrauensarbeitszeit vollständig“, so Zander. Dies widerspreche dem Bedürfnis vieler Betriebe und Beschäftigter nach flexiblen Lösungen. Der Entwurf müsse „umgehend vom Tisch und grundlegend überarbeitet werden“.

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