USA drohen 60 Staaten mit neuen Zwangsarbeitszöllen – auch EU betroffen
USA drohen mit neuen Zwangsarbeitszöllen – EU betroffen

Trump plant neue Zölle auf Produkte aus Zwangsarbeit – auch EU betroffen

Washington. Die USA wollen neue Zölle auf Produkte aus Zwangsarbeit erheben – auch europäische Länder sind betroffen. Was steckt hinter diesem Schritt?

Donald Trump, Präsident der USA, spricht während einer Kabinettssitzung im Weißen Haus. Washington verschärft den Druck im globalen Handelsstreit. Die USA haben 60 Volkswirtschaften neue Zölle angedroht. Der Grund: unzureichende Maßnahmen gegen Importe aus mutmaßlicher Zwangsarbeit. Betroffen sind Länder, die solche Einfuhren nicht verhindern oder bestehende Importverbote nicht ausreichend durchgesetzt hätten. Das gab das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) am späten Dienstagabend bekannt.

Zwangsarbeit: USA kritisieren fehlende Maßnahmen der Handelspartner

„Es ist inakzeptabel, dass unsere wichtigsten Handelspartner nichts gegen die Einfuhr von Waren unternehmen, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Dies führt dazu, dass US-amerikanische Arbeitnehmer gezwungen sind, weltweit unter ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu konkurrieren“, sagte der Handelsbeauftragte Jamieson Greer laut der Mitteilung. „Wir werden diese Ungleichheit nicht länger hinnehmen.“

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Laut „Handelsblatt“ sieht der Vorschlag jedoch auch Ausnahmen vor. Bekleidung und Textilien aus bestimmten Ländern sollen abhängig vom jeweiligen Exportvolumen in die USA mit niedrigeren Zöllen belegt werden. Gänzlich ausgenommen wären demnach unter anderem Rindfleisch, Tomaten, Bananen, Kaffee und Orangensaft sowie Metalle, bestimmte Brennstoffe und Chemikalien.

Neue US-Zölle: Einwände gegen Einführung bis Anfang Juli möglich

Grundlage für die neuen Zölle ist eine Untersuchung, die am 12. März eingeleitet wurde, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Demnach stand sie im Zusammenhang mit dem „Versäumnis verschiedener Volkswirtschaften, ein Einfuhrverbot für Waren, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, zu erlassen und wirksam durchzusetzen.“ Die Zölle sollen demnach aber nicht sofort in Kraft treten. Stattdessen können zunächst Einwände bis zum 6. Juli geltend gemacht werden, am 7. Juli soll dann eine Anhörung stattfinden.

Im juristischen Tauziehen um seine umstrittene Zollpolitik hatte US-Präsident Donald Trump Mitte Mai einen Etappensieg errungen. Ein Berufungsgericht setzte die Entscheidung einer unteren Instanz vorläufig aus, die Trumps temporäre Zölle auf Einfuhren aus der ganzen Welt als rechtswidrig eingestuft hatte. Importeure müssen nun zunächst weiter die Abgaben in Höhe von 10 Prozent zahlen.

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