Lebenslange Haft für deutschen „Maskenmann“ wegen Mordes in der Bretagne
Lebenslang für deutschen „Maskenmann“ in Frankreich

Nach 22 Jahren ist der Fall um den ermordeten zehnjährigen Jonathan in der Bretagne juristisch abgeschlossen. Das Landgericht in Nantes verurteilte den 55-jährigen deutschen Serientäter Martin N., bekannt als der „Maskenmann“, zu lebenslanger Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf diese Strafe plädiert. Die Angehörigen des Opfers brachen im Gerichtssaal in Tränen aus, als das Urteil verkündet wurde. Sie hatten jahrelang auf diesen Tag gewartet.

Der Fall Jonathan: Ein Verbrechen, das Frankreich erschütterte

Im Jahr 2004 wurde der zehnjährige Jonathan aus einem Schullandheim in Westfrankreich entführt. Wochen später fand man seine unbekleidete Leiche in einem Teich, etwa 30 Kilometer vom Tatort entfernt. Die Bilder des Jungen, der freundlich in die Kamera lächelte, gingen damals durch alle französischen Zeitungen. Auch die Fahndungsplakate, die nach dem Vermissten suchten, waren allgegenwärtig. Der Fall sorgte landesweit für Entsetzen und blieb über zwei Jahrzehnte ungelöst.

Der „Maskenmann“: Ein Serientäter aus Deutschland

Martin N., der aus Bremen stammt, hatte in Deutschland bereits eine schreckliche Vergangenheit. Zwischen 1992 und 2001 drang er nachts maskiert in die Zimmer von Kindern ein, missbrauchte sie und tötete drei Jungen im Alter von acht, neun und 13 Jahren. Wegen dieser Taten wurde er 2012 vom Landgericht Stade zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Polizei war ihm durch die Aussage eines ehemaligen Opfers auf die Spur gekommen, das sich nach einem Fahndungsaufruf meldete. Der Täter führte ein Doppelleben: Tagsüber arbeitete er als Betreuer in Ferienfreizeiten und Heimen, nachts verwandelte er sich in den „Maskenmann“.

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Indizienprozess in Frankreich: Keine DNA-Spuren, aber belastende Aussagen

Im Prozess in Nantes bestritt Martin N. jede Beteiligung an Jonathans Tod. „Ich habe das nicht getan“, betonte er auch in seinem letzten Wort. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da es keine konkreten Beweise wie DNA-Spuren gab. Dennoch sah das Gericht die Schuld als erwiesen an. Ein wichtiger Belastungszeuge war ein Landwirt, der am Abend des Verschwindens von Jonathan einen Wagen mit deutschem Kennzeichen in der Nähe des Teichs beobachtete, in dem die Leiche später gefunden wurde. Der Mann war mit seinem Schäferhund unterwegs und bemerkte, dass der Fahrer etwas ausladen wollte, dann aber wegfuhr.

Ein weiterer Zeuge, ein Mithäftling von Martin N., sagte aus, dass der Angeklagte ihm den Mord in Frankreich gestanden habe. Dabei erwähnte er auch das Detail mit dem Schäferhund, das nie öffentlich bekannt gegeben worden war. Diese Aussage wog schwer, da sie nur von einem Täter stammen konnte. Französische und deutsche Ermittler sowie psychiatrische Sachverständige wurden im Prozess befragt. Der „Maskenmann“ selbst gab an vielen Tagen umfassend Auskunft und gewährte Einblicke in seine verstörende Gedankenwelt.

Die Rolle der deutschen Justiz und der Fall Nicky

Martin N. war vorübergehend aus deutscher Haft nach Frankreich überstellt worden. Die französischen Fahnder hatten ihn bereits seit 2008 im Visier, da Parallelen zu seinen Taten in Norddeutschland bestanden. Neben dem Fall Jonathan stand der Serientäter auch unter Verdacht, für den Tod des elfjährigen niederländischen Jungen Nicky im Grenzgebiet bei Aachen im Jahr 1998 verantwortlich zu sein. Für diese Tat wurde jedoch schließlich ein anderer Mann verurteilt, der 2018 bei einem großen Gen-Test ins Visier der Ermittler geriet.

Mit dem Urteil in Nantes ist ein weiteres Kapitel in der Geschichte des „Maskenmannes“ abgeschlossen. Für die Familie von Jonathan bedeutet es zumindest eine gewisse Gerechtigkeit, auch wenn der Schmerz über den Verlust ihres Sohnes wohl nie vergehen wird.

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