Urteil zu Anschlagsplan in Bremerhaven: Achteinhalb Jahre Haft
Urteil zu Anschlagsplan: Achteinhalb Jahre Haft

Das Landgericht Bremen hat am heutigen Tag ein Urteil im Fall eines geplanten Terroranschlags in Bremerhaven gefällt. Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass die beiden Angeklagten einen Anschlag mit Schusswaffen und einer Sprengstoffweste geplant hatten. „Hier sollten wahllos an einem öffentlichen Ort eine Vielzahl von Opfern willkürlich getötet und verletzt werden“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Die Strafen im Überblick

Der Drahtzieher, ein 35-jähriger Mann, wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Anklagepunkte umfassen Verabredung zum Mord, Verabredung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Terrorismus-Finanzierung. Sein Neffe, ein 20-Jähriger, wurde aufgrund seiner psychischen Erkrankung freigesprochen. Er muss jedoch in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden, da von ihm weiterhin eine Gefahr ausgeht.

Die Hintergründe der Tat

Das Gericht legte dar, dass der jüngere Angeklagte bereits seit der Grundschule unter schweren psychischen Problemen leidet. Dazu zählen atypischer Autismus, Depressionen, Suizid- und Zwangsgedanken. Sein Onkel war für ihn eine wichtige Bezugsperson und ein männliches Vorbild. Der 35-Jährige konvertierte vor einigen Jahren zum Islam und radikalisierte sich zunehmend. Bereits als sein Neffe 14 Jahre alt war, zeigte er ihm Videos von Hinrichtungen des sogenannten Islamischen Staats (IS). Diese Aufnahmen verstärkten die ohnehin vorhandenen Tötungsfantasien des Jugendlichen.

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Erste Pläne und deren Scheitern

Anfang des vergangenen Jahres tauschte der 20-Jährige nach Überzeugung des Gerichts rechtsradikales Gedankengut mit einem Chatpartner aus. Er fasste den Plan, auf den Straßen Bremerhavens möglichst viele Menschen zu töten, die Tat zu filmen und online zu stellen. Dafür kaufte er im Internet ein Messer und eine Kamera, kehrte jedoch unverrichteter Dinge wieder nach Hause zurück. Ob er keine Opfer fand oder aus Angst einen Rückzieher machte, blieb unklar. Das Scheitern löste in ihm Scham aus und verschärfte seine psychischen Probleme. Schließlich vertraute er seinem Onkel seine Tötungsfantasien an, woraufhin dieser antwortete: „Da können wir was machen. Ich teile deinen Traum und unterstütze deinen Traum.“

Konkretisierung der Pläne

Anders als sein Onkel verfolgte der 20-Jährige keine ideologischen Ziele. Ihm ging es laut Gericht darum, im Rahmen der gemeinsamen Anschlagsplanung Zeit mit seinem Onkel zu verbringen. Im vergangenen Sommer konkretisierten die beiden Deutschen ihre Pläne. Sie wollten mit Schusswaffen möglichst viele Menschen töten. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte sollte sich der 20-Jährige mit einer selbst gebastelten Sprengstoffweste in die Luft sprengen. Als mögliche Ziele kamen eine Klinik, eine öffentliche Großveranstaltung oder eine Synagoge in Bremerhaven in Frage.

Die Rolle der Familie

Die Sprengstoffweste sollte bei der Mutter des 35-jährigen Angeklagten gebaut werden. Eine Anleitung dafür fand der ältere Angeklagte beim Al-Saqri-Institut für Militär, das der IS-Terrormiliz zugeordnet wird. Seine Mutter bestellte drei Stoffe: Magnesiumsulfat, Calciumnitrat und Salzsäure. Gegen sie läuft ein eigenes Verfahren.

Zufällige Vereitelung des Anschlags

Ein erster Test in der Küche der Frau scheiterte, weil die Anleitung untauglich war. Für weitere Materialien fehlte das Geld. Schließlich durchkreuzten Beamte die Pläne: Sie stießen im Rahmen anderer Ermittlungen auf verdächtige Chats zwischen den beiden Männern und nahmen sie fest. Nur diese zufällige Entdeckung führte nach Auffassung des Gerichts dazu, dass der Anschlag vereitelt wurde. Sobald das Duo das nötige Geld, die Waffen und den Sprengstoff gehabt hätte, hätte es seine Anschlagspläne umgesetzt. „Das waren nicht nur Hirngespinste“, betonte der Vorsitzende Richter. „Man wollte Unschuldige in großer Zahl töten.“

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Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Zu Beginn des Verfahrens hatte der jüngere Angeklagte gestanden, in Chats und Gesprächen mit seinem Onkel den Anschlag geplant zu haben. „Das war für mich wie ein Spiel, wie eine Fantasie“, erklärte der 20-Jährige. Sein Onkel schwieg zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 35-Jährigen fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, sein Anwalt eine deutlich mildere Strafe. Für den Neffen forderte die Staatsanwaltschaft eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Psychiatrie, während die Verteidigung auf Freispruch setzte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.