Im Prozess um den Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt hat die Generalstaatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 51-jährigen Angeklagten gefordert. Der Todesfahrer war am 20. Dezember 2024 mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt gerast und hatte sechs Menschen getötet sowie mehr als 300 teils schwer verletzt.
Staatsanwaltschaft: Tat sprengte jede menschliche Dimension
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher betonte vor dem Landgericht Magdeburg, dass die nur eine Minute dauernde Tat in ihrer Massivität jede menschlich begreifbare Dimension gesprengt habe. „Es ist schier unbeschreiblich, welches Leid der Angeklagte damit über viele Menschen und Familien gebracht hat“, sagte Böttcher. Er räumte ein, dass tiefe Verachtung, Ekel und Wut angesichts dieser Tat verständlich seien. Zugleich stellte der Oberstaatsanwalt klar, dass an der Täterschaft des Angeklagten zu keinem Zeitpunkt Zweifel bestanden hätten. Der Mann habe die Tat lange geplant, jedoch keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt. „Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst“, so Böttcher. Sein eigentliches Motiv liege in einem Konflikt mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation, gegen die er vor Gericht verloren hatte. Der Angeklagte, der sich selbst als Flüchtlingshelfer und Islamkritiker verstehe, habe nicht die gewünschte Aufmerksamkeit und Bewunderung erhalten. Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung mit einem enormen Bedürfnis nach Aufmerksamkeit.
Angeklagter rastete während der Plädoyers aus
Während der Ausführungen des Oberstaatsanwalts begann der Angeklagte, der aus einer Glaskabine die Verhandlung verfolgt, zu schreien und wollte widersprechen. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg schaltete das Mikrofon des Angeklagten ab. Daraufhin tobte der 51-Jährige weiter, sodass sich maskierte Spezialkräfte der Justiz in Position brachten. Erst nachdem Böttcher beantragt hatte, den Angeklagten für den Rest der Verhandlung auszuschließen, beruhigte sich dieser. Der Prozess, der am Donnerstag seinen 35. Verhandlungstag erreichte, findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt.
Die Tat: Eine Minute des Schreckens
Am 20. Dezember 2024 war der Angeklagte Taleb Al-Abdulmohsen von einer Straße durch eine Lücke in Betonabsperrungen auf einen Fußweg zum Weihnachtsmarkt eingebogen. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft hatten die an einer Fußgängerampel Wartenden keine Chance, sich in Sicherheit zu bringen. Der Fahrer war mit seinem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen in Schlangenlinien und mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde unterwegs. Er überfuhr Menschen, viele wurden weggeschleudert oder von umherfliegenden Personen oder Gegenständen getroffen. Für jedermann habe Lebensgefahr bestanden, nicht nur für die Menschen im direkten Fahrweg. Die Besucher seien dem Täter arg- und wehrlos ausgesetzt gewesen.
Prozess mit über 200 Nebenklägern
Seit dem 10. November 2025 verhandelt das Landgericht Magdeburg gegen den Todesfahrer. Wegen der Vielzahl der Betroffenen wurde eigens ein Interimsgerichtsgebäude in Leichtbauweise errichtet. Es gibt mehr als 200 Nebenkläger, und laut dem Landgericht wurden mehr als 100 Zeugen gehört. Viele Betroffene leiden bis heute unter den Folgen des Anschlags – körperlich und psychisch. Sie gaben an, dass sie Menschenmengen meiden, unter Angst- und Panikattacken leiden und schlecht schlafen können. Unter den Opfern sind Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren aus verschiedenen Bundesländern und dem Ausland.
Angeklagter zeigte sich zu Prozessbeginn wirr
Der Angeklagte, der aus Saudi-Arabien stammt und jahrelang als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg arbeitete, stellte insbesondere zu Beginn des Prozesses in teils wirren Ausführungen seine Sicht der Dinge dar. Er beschrieb sich selbst als Aktivisten, der saudischen Frauen in Asylfragen geholfen habe. Mit deutschen Behörden geriet er immer wieder in Konflikte und sprach von vermeintlichen Vertuschungsaktionen von Polizei und Justiz sowie von Korruption. Im Prozess spielten auch seine Hungerstreiks eine Rolle; das Gericht hatte seine Verhandlungsfähigkeit stets im Blick. Der Sachverständige Bernd Langer stellte in seinem Gutachten Ende Januar fest, dass der Angeklagte „als Herrscher über Leben und Tod Macht ausgeübt“ habe. Er sei weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit, und man müsse jederzeit mit weiteren Gewalttaten rechnen. Langer sprach sich für eine Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung aus und beschrieb ihn als Narzissten, der immer wieder Druckmittel genutzt habe, um seine Ziele zu erreichen.



