Lebenslange Haft für Messerangreifer von Bielefeld
Lebenslange Haft für Messerangreifer von Bielefeld

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. für den Messerangriff vor der Bielefelder Cutie-Bar zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn unter anderem wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Zudem wurde M. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt. Damit verhängte das Gericht die Höchststrafe, wie von der Bundesanwaltschaft beantragt.

Hintergrund der Tat

Vor gut einem Jahr griff Mahmoud M. nachts feiernde Menschen vor einer Bar in Bielefeld an und verletzte sie durch Messerstiche lebensgefährlich. Der Angreifer rief dabei „Allahu akbar“. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld. Nur durch das schnelle Eingreifen der Rettungskräfte überlebten alle vier Opfer. Jedes von ihnen erhält 70.000 Euro Schmerzensgeld.

Radikalisierung und IS-Vergangenheit

Laut Bundesanwaltschaft ist der Syrer wegen seiner islamistischen Gesinnung weiterhin gefährlich. Bereits in Syrien war M. jahrelang in den Reihen des Islamischen Staats (IS) aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen und wurde von kurdischen Einheiten festgenommen. 2023 kam er nach Deutschland. Vor dem Anschlag schickte er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann und trug einen Zettel mit einer selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich.

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Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem Angeklagten eine tiefgreifend islamistische Radikalisierung. Die Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. M. sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit. In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt wurde, er keine Arbeit fand und kein Deutsch lernte. Eine Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm lehnte er ab.

Urteil und Reaktionen

Das Gericht betonte, dass M. jegliche Empathie mit den Opfern fehle. „Er hasste den Westen“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Verteidigung hatte auf eine schwere Kindheit und eine Depression verwiesen. Die vier Opfer berichteten im Prozess, dass sie noch immer unter den Folgen des Anschlags leiden. M. wurde einen Tag nach der Tat in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen, nachdem ein Cousin die Polizei hinwies.

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