EU-Asylreform: Deutschland muss Gesetz kurzfristig nachbessern
EU-Asylreform: Deutschland bessert Gesetz nach

Die Bundesregierung muss bei der Umsetzung der neuen europäischen Asylregeln in Deutschland kurzfristig noch Änderungen vornehmen. Grund dafür ist eine fehlerhafte Formulierung im Gesetzestext, mit dem das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht überführt wird. Die entsprechende EU-Verordnung schreibt vor, dass die neuen Regelungen auch auf bereits laufende Asylverfahren angewendet werden müssen. Das deutsche Gesetz enthielt jedoch eine Klausel, die dies zunächst ausschloss.

Abstimmung am ersten Geltungstag

In einer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger erklärte das Innenministerium, dass ab dem 12. Juni die neue EU-Verordnung für alle Asylanträge gelte, ohne Unterscheidung zwischen laufenden und neuen Verfahren. Die Bundesregierung beabsichtigt, die abweichende Regelung im bereits verabschiedeten Asylgesetz zum 1. Oktober zu streichen. Ein entsprechender Vorschlag wurde an einen anderen Gesetzesentwurf angehängt, über den am Freitag im Bundestag abgestimmt werden soll.

Übergangsphase bis Oktober

Der 1. Oktober ist laut Innenministerium der frühestmögliche Zeitpunkt, zu dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die nötigen operativen und technischen Anpassungen vornehmen kann. Für die Übergangszeit vom 12. Juni bis zum 30. September wurde das Bamf angewiesen, in Fällen, in denen die neue Verordnung für Antragsteller günstiger ist, bereits den neuen Maßstab anzuwenden.

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Kritik aus der Opposition

Clara Bünger von der Linksfraktion kritisierte das Vorgehen scharf. Sie sagte: „Es ist unverantwortlich, wenn infolge der wirren Gesetzgebung unklar ist, ab wann welche Regeln gelten zu der Frage, wer Schutz erhalten soll und wer nicht.“ Sie wirft dem Ministerium vor, unnötiges Chaos zu stiften.

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