Japans Kaiser Naruhito reist derzeit durch Europa, doch zuhause droht der Monarchie ein ernstes Problem: Die Thronfolge ist gefährdet. Aktuell gibt es nur einen männlichen Thronfolger, den 19-jährigen Hisahito. Danach wäre der Thron unbesetzt. Strengen Regeln zufolge dürfen nur Männer aus der männlichen Blutlinie den Thron besteigen. Heiratet eine Frau einen bürgerlichen Mann, muss sie aus der Kaiserfamilie ausscheiden. Die Familie schrumpft seit Jahrzehnten und hat nur noch 16 Mitglieder.
Reformvorschläge der Regierung
Eine Regierungskommission präsentierte jüngst Reformvorschläge: Künftig sollen Frauen, die bürgerlich heiraten, weiterhin Teil der Familie bleiben dürfen. Zudem soll die Familie Mitglieder von ehemaligen Hof-Familien adoptieren können. So soll der Kaiserhof seine Pflichten wieder umfänglicher wahrnehmen können. Die typischen Aufgaben umfassen Einweihungen, Besuche in Katastrophengebieten und Repräsentation im Ausland.
Kritik an den Plänen
Die Vorschläge stoßen auf breite Kritik. Die zentristische Zeitung „Mainichi Shimbun“ klagt: „Das Beharren auf Kaisern aus der männlichen Linie untergräbt eine echte Lösung für das japanische Kaiserhaus-System.“ Die liberale „Asahi Shimbun“ kritisiert, die Vorschläge bildeten keinen Konsens unter den Parteien. Umstritten bleibe, „darauf zu bestehen, dass die kaiserliche Erbfolge nur Söhnen aus der patrilinearen Linie vorbehalten bleibt.“
Mehrheit für Kaiserin
Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Japaner eine Kaiserin befürworten würde. Prinzessin Aiko, die einzige Tochter von Kaiser Naruhito, ist äußerst beliebt. Die Diskussion über die Thronfolge ist zu einer Metapher für die Gleichberechtigung der Geschlechter geworden. Japan schneidet in internationalen Vergleichen zur Geschlechtergleichstellung regelmäßig schlecht ab.
Religiöse und rechtliche Bedenken
Traditionell stammt das Kaiserhaus von der Sonnengöttin Amaterasu ab; der Kaiser ist oberster Priester im Shinto. Viele Schreine fordern, dass diese Rolle einem Mann vorbehalten bleibt. Historisch gab es jedoch Kaiserinnen, bevor Japan im 19. Jahrhundert das aktuelle Erbrecht beschloss. Die Reformvorschläge könnten auch neue Konflikte schaffen: Die Adoption von Personen aus ehemaligen Hof-Familien könnte gegen Artikel 14 der Verfassung verstoßen, der Diskriminierung aufgrund familiärer Abstammung verbietet. Die „Mainichi Shimbun“ vermutet, dass dies verfassungswidrig wäre.



