EU-Parlament: Veggieburger und Sojaschnitzel dürfen Namen behalten
EU-Parlament: Veggieburger und Sojaschnitzel bleiben erlaubt

Das Europaparlament hat einen Kompromiss bestätigt, der vegetarischen Ersatzprodukten erlaubt, weiterhin Namen wie Veggieburger, Sojaschnitzel, Veggiewurst oder Veggienuggets zu tragen. Die Entscheidung fiel in Straßburg und beendet vorerst eine hitzige Debatte um die Kennzeichnung von Fleischersatzprodukten.

Hintergrund des Kompromisses

Der Vorschlag stammt von der französischen Europaabgeordneten Céline Imart, die nach eigenen Angaben die Interessen französischer Rinderbauern schützen wollte. Ursprünglich war ein umfassenderes Verbot geplant, das auf Widerstand von Verbraucherorganisationen und der deutschen Bundesregierung stieß. Diese hatten sich in den Verhandlungen gegen ein Verbot ausgesprochen.

Was ist erlaubt und was verboten?

Die neuen Regelungen sehen vor, dass Begriffe wie Burger, Schnitzel, Wurst und Nuggets weiterhin für vegetarische Produkte verwendet werden dürfen. Allerdings ist es nicht mehr gestattet, auf Veggie-Produkten mit Hühnchen oder Rindfleisch zu werben. Auch Bezeichnungen wie Steak, Bacon, Leber oder Rippen sind für Fleischersatzprodukte verboten.

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Reaktion auf Bauernproteste

Die verabschiedete Regelung ist Teil einer umfassenderen Reform, mit der die EU auf Bauernproteste in mehreren europäischen Ländern reagierte. Ursprünglich sollte die Reform die Position der Landwirte in Preisverhandlungen mit Supermärkten stärken. Sie enthält unter anderem Vorgaben für Verträge in der Milchindustrie. Für die Veggiebranche haben die abgeschwächten Namensänderungen dennoch spürbare Folgen.

Kosten und Reaktionen der Branche

Ein Vertreter des Lobby- und Branchenverbands BALPro schätzte die Kosten für den deutschen Markt im März auf bis zu 250 Millionen Euro. Der Verband forderte von der Bundesregierung „rechtssichere Auslegungshilfen“ und „praktikable Übergangsregelungen“. Zudem kündigten Vertreter der Veggie-Branche an, rechtliche Schritte zu prüfen.

Weiteres Verfahren

Der Rat der 27 EU-Länder muss die Änderungen noch absegnen. Die Regelungen gelten bis Ende des kommenden Jahres. Für die Zeit danach ist ohnehin eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU fällig. Im Zuge der Neuauflage dürfte die Diskussion über Burger und Schnitzel erneut aufkommen.

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