Petition will Hape Kerkeling zum Bundespräsidenten machen
Petition: Hape Kerkeling als Bundespräsident

Hape Kerkeling als Bundespräsident? Petition gestartet

Eine Petition fordert, dass der Entertainer, Autor und Filmemacher Hape Kerkeling neuer Bundespräsident wird. Die Initiatoren rufen die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien auf, ihn als gemeinsamen, überparteilichen Kandidaten für die Wahl am 30. Januar 2027 zu nominieren. Kerkeling stehe für ein modernes, weltoffenes Deutschland, das seine Wurzeln und humanistischen, demokratischen und christlichen Werte nicht vergesse. Er nehme die Menschen auf Augenhöhe mit, egal aus welchem Milieu sie kommen, und sei ein Brückenbauer für eine verunsicherte Gesellschaft.

Kerkelings Engagement gegen Antisemitismus

Besonders hervorgehoben wird in der Petition Kerkelings Rede in der Gedenkstätte Buchenwald am 12. April. Dort erinnerte er bewegend an seinen Großvater Hermann Kerkeling, der drei Jahre im Konzentrationslager litt. Seit Jahren setzt sich der Entertainer gegen Antisemitismus ein, den er als Angriff auf die Menschlichkeit bezeichnet.

Kerkeling äußert sich zu politischen Ambitionen

Am Rande des 35. Kinofests Lünen, wo er mit einem Preis für sein Lebenswerk geehrt wurde, sprach Hape Kerkeling im RTL-Interview über mögliche politische Ambitionen. Auf die Frage nach dem Bundespräsidentenamt sagte er: „Vor zehn Jahren hätte ich gesagt: Nein, das ist nicht möglich. Nach all dem, was in der Welt geschieht, und wenn ich sehe, wer an der Spitze von Nationen steht: Ich schließe nichts mehr aus.“

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Schon einmal im Schloss Bellevue

Kerkeling kennt sich bereits bestens im Schloss Bellevue aus. 1991 fuhr er dort, verkleidet als Königin Beatrix der Niederlande, in einer Limousine vor und wollte „lecker Mittagessen“. Bei seiner Dankesrede in Lünen merkte er an: „Das ist eine schöne Immobilie.“ Ein Umzug nach Bellevue sei für ihn kein hundertprozentiges Nein. Die zweite Amtszeit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier endet am 18. März 2027, eine erneute Wiederwahl ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

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