Gestrandeter Buckelwal in der Wismarbucht: Keine Hoffnung auf Rettung
Das Schicksal des vor der Ostsee-Insel Poel gestrandeten Buckelwals bewegt weiterhin viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus. Der Gesundheitszustand des Meeressäugers hat sich nach Angaben des Umweltministeriums dramatisch verschlechtert. „Inzwischen gehen unsere wissenschaftlichen Berater davon aus, dass sich Wasser in der Lunge des Wals sammelt“, teilte Umweltminister Till Backhaus (SPD) mit. Dies sei ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Organe des Tieres schwer geschädigt seien.
Gesundheitlicher Zustand verschlechtert sich zusehends
Der Buckelwal liegt bereits seit dem 31. März in der Wismarbucht und atmet noch, doch seine Überlebenschancen schwinden rapide. Bereits vor einigen Tagen war laut Minister Backhaus festgestellt worden, dass sich die Atmung des Tieres verändert hatte. „Dies mitansehen zu müssen, fällt allen Beteiligten schwer“, erklärte der Minister weiter. Die letzten aktiven Rettungsversuche wurden bereits am 1. April eingestellt, um den geschwächten Wal in Frieden gehen zu lassen.
Erneuter Rettungsversuch mit Walgesängen gescheitert
Am vergangenen Wochenende gab es einen letzten Versuch, den Wal zu retten. Dabei wurden die eigenen Walgesänge des Tieres unter Wasser abgespielt, um es zu ermutigen, sich selbst zu befreien. Hintergrund dieser ungewöhnlichen Methode war, dass der Wal in den Nächten zuvor starke Walgesänge von sich gegeben hatte. Doch auch dieser Versuch blieb erfolglos – der Buckelwal konnte sich nicht aus seiner misslichen Lage befreien.
Gerichtliche Auseinandersetzungen um Rettungsmaßnahmen
Parallel zu den Rettungsbemühungen gab es mehrere juristische Auseinandersetzungen. Private Initiativen zu möglichen Rettungsmaßnahmen für den Wal scheiterten bislang vor dem Schweriner Verwaltungsgericht. Drei Eilverfahren waren nach Angaben des Gerichts am Montagnachmittag noch offen.
Der Antrag einer Organisation, der darauf abzielte, unverzüglich alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um den Wal zu retten, wurde bereits am vergangenen Freitag (10. April) abgelehnt. Eine Gerichtssprecherin erklärte, für die Organisation komme die Erhebung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht.
Bis zum vergangenen Freitag gab es zudem sieben weitere den Wal betreffende Verfahren von Privatpersonen, die allesamt abgelehnt wurden. Die Begründung: Unzulässigkeit des Antrags mangels Antragsbefugnis. Das bedeutet, dass den Antragstellern kein Anspruch auf die begehrte behördliche Maßnahme zusteht.
Minister Backhaus wehrt sich gegen Falschinformationen
Umweltminister Till Backhaus beklagte in diesem Zusammenhang „wüste Verschwörungstheorien“ im Internet. „In der ohnehin schon aufgeheizten Lage ist solche Stimmungsmache wenig hilfreich“, erklärte er. Das Ministerium habe daher eine Liste von juristischen Falschbehauptungen erarbeitet und die Aussagen richtiggestellt.
Backhaus stellte klar:
- Das Land sei nicht verpflichtet, alles zu tun, um den Wal zu retten
- Eine solche Pflicht bestehe nicht aus dem Grundgesetz
- Auch aus Tierschutz- und Artenschutzrecht gebe es keine Handlungspflicht bei Wildtieren in der Wildnis
- Es sei nicht rechtswidrig, wenn nichts unternommen werde
„Ein Eingreifen ist nur zulässig, wenn es dem Tier tatsächlich hilft“, betonte der Minister. Maßnahmen ohne Erfolgsaussicht, die zusätzliches Leid verursachten, seien rechtswidrig.
Bundespräsident Steinmeier informiert sich über den Fall
Auch auf höchster politischer Ebene wird der Fall des gestrandeten Buckelwals verfolgt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier plant im Rahmen eines ohnehin geplanten Besuchs des Ozeaneums in Stralsund am Donnerstag einen Austausch mit Experten über den Wal. Das Bundespräsidialamt bestätigte entsprechende Planungen.
Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte diese Woche drei Tage lang von Stralsund aus als 18. Station der Reihe „Ortszeit Deutschland“. Zum Abschluss soll der Bundespräsident nach einem Rundgang durch das Ozeaneum dort engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus Mecklenburg-Vorpommern den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verleihen.
Das Ozeaneum ist einer der Museumsstandorte der Stiftung Deutsches Meeresmuseum, deren Experten eng in die Bewertung der Lage des gestrandeten Wals eingebunden sind. Die wissenschaftliche Expertise dieser Institution spielt somit eine zentrale Rolle bei der Einschätzung des Gesundheitszustands des Meeressäugers.



