Das Landgericht Frankfurt am Main hat gegen den Internetkonzern Meta ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Grund ist die verspätete Löschung eines Facebook-Beitrags, in dem ein israelischer Soldat fälschlicherweise als Kriegsverbrecher bezeichnet wurde. Der Konzern hatte eine gerichtliche Anordnung zur sofortigen Löschung erst nach mehr als zwei Wochen umgesetzt.
Hintergrund des Falls
Der in Deutschland geborene israelische Soldat war in einem Facebook-Beitrag mit Klarnamen und Bild beschuldigt worden, während seines Einsatzes im Gazastreifen Kriegsverbrechen begangen zu haben. Diese Vorwürfe waren nachweislich falsch. Der Soldat erwirkte daraufhin am 23. März im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung der Pressekammer des Landgerichts Frankfurt, die Meta zur unverzüglichen Löschung des Posts verpflichtete.
Verzögerung von über zwei Wochen
Die gerichtliche Anordnung wurde Meta am 24. März zugestellt. Dennoch entfernte der Konzern den Beitrag erst am 8. beziehungsweise 10. April – also mit einer Verspätung von mehr als zwei Wochen. Das Gericht bewertete diese Verzögerung als besonders schwerwiegend, da sie im Medienzeitalter einen erheblichen Zeitraum darstelle.
Begründung des Gerichts
In seiner Entscheidung betonte das Landgericht: „Es obliegt Meta als Teil eines milliardenschweren Konzerns, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die ihm auferlegten Verpflichtungen unverzüglich erfüllt werden können.“ Die von Meta vorgebrachte Erklärung, interne Verzögerungen und Sprachhürden hätten die Löschung behindert, wertete das Gericht als „eher schulderhöhend als schuldrelativierend“. Der Konzern räume damit ein, strukturelle Fehlorganisationen bewusst aufrechtzuerhalten, die eine unverzügliche Beachtung gerichtlicher Unterlassungsgebote unmöglich machten.
Höhe des Ordnungsgeldes
Die Pressekammer verhängte am 28. Mai das Ordnungsgeld von 100.000 Euro wegen Missachtung der Anordnung. Dieser Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen mit einer Beschwerde angefochten werden. Ausschlaggebend für die Höhe war nach Gerichtsangaben die erhebliche Verzögerung in Verbindung mit den besonders schwerwiegenden Umständen des Falls.
Zuständigkeit des Frankfurter Gerichts
Die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt ergab sich daraus, dass der betroffene Soldat Bezüge nach Deutschland hat. Im Presserecht gilt der sogenannte fliegende Gerichtsstand: Da einmal veröffentlichte Äußerungen abgerufen oder gelesen werden können, kann dagegen an verschiedenen Gerichten geklagt werden.
Der Fall zeigt erneut die Herausforderungen im Umgang mit Falschinformationen in sozialen Netzwerken und die rechtlichen Konsequenzen für Plattformen, die gerichtlichen Anordnungen nicht zeitnah nachkommen.



