EU-Gericht bestätigt Apples Torwächter-Status nach DMA
EU-Gericht bestätigt Apples Torwächter-Status

Der US-Konzern Apple ist mit seinem Versuch gescheitert, die Einstufung seines App Stores und des Betriebssystems iOS als sogenannte Torwächter nach dem EU-Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) zu verhindern. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die Entscheidung der Europäischen Kommission vom September 2023. Die Richterinnen und Richter erklärten, die Kommission habe die Dienste zu Recht als zentrale Plattformdienste qualifiziert, die besonderen Regulierungsauflagen unterliegen.

Hintergrund des Rechtsstreits

Der Digital Markets Act ist ein EU-Gesetz, das große Online-Plattformen als „Torwächter“ (Gatekeeper) einstuft, wenn sie eine wichtige Rolle als Zugangstor zu Verbrauchern spielen. Betroffene Unternehmen müssen dann strengere Wettbewerbsregeln einhalten, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Marktmacht einzelner Konzerne zu begrenzen. Apple wehrte sich gegen diese Einstufung mit der Begründung, dass die verschiedenen Varianten des App Stores – für iPhone, iPad, Apple Watch, Mac und Apple TV – getrennt betrachtet werden müssten. Nur der iOS-App-Store hätte dann die erforderlichen Schwellenwerte erreicht.

Urteil: App Store ist ein einheitlicher Dienst

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte fest, dass die verschiedenen App-Store-Varianten einen einheitlichen zentralen Plattformdienst darstellen, da sie denselben Zweck verfolgen: Softwareentwickler und Endnutzer zusammenzubringen. Die Einstufung als Torwächter sei daher rechtmäßig. Apple hatte zudem gegen die Einstufung von iMessage als „nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienst“ geklagt. Diesen Teil der Klage erklärte das Gericht für unzulässig, da die Einstufung allein keine verbindlichen Rechtswirkungen entfalte, die Apples Rechtsstellung änderten.

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Weiterer Rechtsweg möglich

Gegen das Urteil kann Apple innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach Zustellung Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Es handelt sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu den Einstufungen nach dem DMA. Neben Apple hatten auch andere Tech-Giganten wie Amazon, Microsoft, Alphabet (Google) und Meta gegen ihre Benennung als Torwächter geklagt. Die Entscheidung des EU-Gerichts könnte daher Signalwirkung für die weiteren Verfahren haben.

Auswirkungen auf den Digitalmarkt

Die Bestätigung der Torwächter-Einstufung verpflichtet Apple unter anderem dazu, Drittanbieter von Apps nicht mehr zu benachteiligen und alternative Bezahlsysteme zuzulassen. Die EU-Kommission hatte Apple bereits im März 2024 mit einer Geldstrafe von 1,8 Milliarden Euro belegt, weil das Unternehmen Musik-Streaming-Anbieter wie Spotify durch Beschränkungen im App Store behindert hatte. Das DMA zielt darauf ab, solche Praktiken künftig zu unterbinden und den Wettbewerb auf digitalen Märkten zu stärken.

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