Der US-Technologiekonzern Apple ist vor dem EU-Gericht in Luxemburg mit seiner Klage gegen die Einstufung als sogenannter Torwächter gescheitert. Die Richter wiesen am Mittwoch alle Einwände des Unternehmens zurück und bestätigten die Entscheidung der EU-Kommission, Apple für den App Store und das mobile Betriebssystem iOS als Torwächter im Sinne des Digital Markets Act (DMA) zu qualifizieren. Damit muss sich Apple künftig an strengere Regeln halten, die besonders marktmächtigen Digitalunternehmen vorgeschrieben werden.
Hintergrund des Rechtsstreits
Die EU-Kommission hatte Apple im Jahr 2023 nach dem Gesetz für digitale Märkte als Torwächter benannt. Der DMA gilt für Unternehmen, die wirtschaftlich stark sind, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt haben und in mehreren EU-Ländern tätig sind. Neben Apple stehen auch die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Meta, Microsoft, TikTok-Eigner ByteDance und Booking.com auf der Liste der Torwächter. Diese Unternehmen dürfen etwa eigene Dienste nicht gegenüber der Konkurrenz bevorzugen und müssen bestimmte Interoperabilitätsanforderungen erfüllen.
Apple hatte gegen die Einstufung drei Klagen eingereicht. Der Konzern argumentierte unter anderem, dass die App Stores für iPhone und andere Plattformen separat bewertet werden müssten. Zudem sei der Nachrichtendienst iMessage falsch klassifiziert worden – obwohl die EU-Kommission iMessage derzeit gar nicht als Torwächter-Dienst einstuft. Das Gericht wies jedoch alle Einwände zurück und folgte der Argumentation der EU-Kommission.
Apples Bedenken zu Datenschutz und Sicherheit
In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Apple enttäuscht über das Urteil. „Wir sind fest davon überzeugt, dass die Vorgaben des DMA über das hinausgehen, was rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist. Damit drohen sie, Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu untergraben, die wir über Jahrzehnte aufgebaut haben“, erklärte das Unternehmen. Nutzerinnen und Nutzer würden durch die neuen Regeln neuen Risiken ausgesetzt. Apple sieht in der Einstufung einen unzulässigen Eingriff in sein Geschäftsmodell, das stark auf die Kontrolle über das Ökosystem aus iPhone, App Store und Diensten setzt.
Weitere rechtliche Schritte möglich
Gegen das Urteil kann Apple noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen, die nächste Instanz. Der Konzern setzt zudem auf ein separates Verfahren, in dem geklärt werden soll, wie weit Apple sein Betriebssystem für Konkurrenten öffnen muss. Dies ist etwa bei der Integration alternativer App-Stores oder künstlicher Intelligenz (KI) relevant. Mit seinem neu aufgelegten Sprachassistenten Siri versucht Apple derzeit, seine KI-Dienste neu aufzustellen.
Das Urteil des EU-Gerichts ist ein wichtiger Etappensieg für die EU-Kommission im Bestreben, die Marktmacht großer Technologiekonzerne zu beschränken. Der DMA trat 2022 in Kraft und zielt darauf ab, faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Markt zu schaffen. Für Apple bedeutet das Urteil, dass es seine Geschäftspraktiken in der EU anpassen muss, etwa durch die Zulassung alternativer App-Stores oder die Öffnung von Schnittstellen für Drittanbieter.



