Ärger um Tempoverstöße in Monaco: Alpine reicht Einspruch ein
Beim Formel-1-Rennen in Monaco sorgten zahlreiche Zeitstrafen wegen angeblicher Tempoverstöße in der Boxengasse für Aufsehen. Das Team Alpine hat nun offiziell Einspruch gegen das Rennergebnis eingelegt, wie Teamchef Flavio Briatore mehrere Stunden nach dem Rennen in Monte-Carlo bestätigte. „Diese Strafen wurden gegen mindestens vier Teams verhängt, was einen starken Grund für eine Überprüfung darstellt“, so Briatore.
Gasly verliert Podestplatz
Besonders hart traf es den Alpine-Fahrer Pierre Gasly, der ursprünglich als Dritter ins Ziel kam, aufgrund einer Zeitstrafe jedoch auf Platz sieben zurückfiel. An seiner Stelle rückte Isack Hadjar von Red Bull auf das Podest. Ein sichtlich enttäuschter Gasly sagte dem Fachportal „The Race“: „Ich habe mir zehn Jahre den verdammten Hintern abgearbeitet für einen solchen Moment, wir haben alles richtig gemacht. Ich glaube nicht, dass mich gerade irgendwas mehr schmerzen könnte.“ Er beteuerte zudem, dass die Strafen nicht gerecht gewesen seien.
Technische Probleme als Ursache?
In der Boxengasse von Monaco gilt ein Tempolimit von 60 km/h. Alpine und Gasly sind überzeugt, nachweisen zu können, dass der Franzose diese Geschwindigkeit nicht überschritten hat. Auch andere Fahrer wie Lewis Hamilton (Ferrari), George Russell (Mercedes), Oscar Piastri (McLaren) und Gaslys Teamkollege Franco Colapinto wurden mit Strafen belegt. Russell äußerte die Vermutung, dass es vielleicht ein Problem mit der Software gegeben habe: „Ich habe auf den Knopf gedrückt und bin dann 60,1 Kilometer pro Stunde gefahren. 60 ist okay, 60,1 ist nicht mehr zulässig. Das ist mir passiert und da stehe ich jetzt.“
Überprüfungsrecht genutzt
Der Weltverband Fia hat das Monaco-Resultat bereits für offiziell erklärt. Allerdings erlaubt das sogenannte Überprüfungsrecht den Teams, eine Strafe anzufechten, wenn „ein wesentlicher und relevanter neuer Sachverhalt bekannt wird, der den Parteien, die die Überprüfung beantragen, zum Zeitpunkt der betreffenden Entscheidung nicht vorlag“. Die Fia muss nun über den Einspruch von Alpine entscheiden.
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