Prozess zwischen TSV 1860 und Ex-Geschäftsführer Mueller: Richter warnen vor steigenden Kosten
Prozess TSV 1860 vs. Mueller: Richter warnen vor Kosten

Endloser Rechtsstreit zwischen TSV 1860 und ehemaligem Geschäftsführer

Vor dem Landgericht München I findet der Prozess zwischen dem TSV 1860 und seinem ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführer Oliver Mueller kein Ende. Die Richter äußerten sich deutlich: Für die unterlegene Partei könnte sich ein langer Verfahrensverlauf finanziell als äußerst belastend erweisen. Der aktuelle dritte Verhandlungstag brachte kaum Fortschritte, sodass bereits ein vierter Termin für den 9. April angesetzt wurde.

Kernfrage: Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob die im September 2024 ausgesprochene fristlose Kündigung von Oliver Mueller rechtmäßig war. Während Mueller dies bestreitet und eine Abfindung fordert, verteidigt der Verein seine Entscheidung. Der TSV 1860 wirft dem gebürtigen Baden-Württemberger vor, "existenzgefährdend" gehandelt zu haben. Konkret geht es um die angebliche eigenmächtige Erhöhung eines Darlehensvertrags für die Saison 2023/24 von 4,5 auf 4,9 Millionen Euro ohne Zustimmung der Vereinsgremien.

Emotionale Auseinandersetzung und fehlende Unterlagen

Während der Verhandlung griff Mueller mehrfach emotional in das Verfahren ein. Er bezeichnete seine Entlassung als "Postrationalisierung, um mich loszuwerden" und verwies auf eine seit 2011 bestehende wirtschaftliche Drucksituation beim Verein. Richter Harald König kritisierte, dass der TSV 1860 nach wie nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt habe, was eine Entscheidung verzögere. "Wir können erst entscheiden, wenn wir alles vorliegen haben", betonte er im Sitzungssaal 601.

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Präsident Gernot Mang oder andere Vereinsvertreter waren bei diesem Verhandlungstermin nicht anwesend, was eine schnelle Einigung zusätzlich erschwerte. Stattdessen vertrat Anwältin Kathrin Bürger die Löwen.

Finanzielle Risiken und außergerichtliche Lösung

Ein beisitzender Richter kommentierte die Situation mit den Worten: "Sie können sich bis zum Sanktnimmerleinstag streiten". Gleichzeitig wies er darauf hin, dass mit zunehmender Verfahrensdauer die Kosten für die unterlegene Partei steigen. Richter König stellte klar, dass das Prozessrisiko aktuell beim Beklagten, also dem TSV 1860, liege.

Eine außergerichtliche Einigung ist zwar nicht vollständig ausgeschlossen, doch die Positionen liegen noch weit auseinander:

  • Die Mueller-Seite fordert eine Abfindung von 300.000 Euro
  • Der TSV 1860 bot bisher zwischen 100.000 und 125.000 Euro
  • Anwältin Bürger erwähnte zwischenzeitlich sogar 180.000 Euro als möglichen Vergleich

Drohende Eskalation bei Scheitern der Verhandlungen

Mueller äußerte Bedenken, dass ein Vergleich mit einem unangenehmen Beigeschmack verbunden sein könnte, und sprach sogar von einer "Drohung". Dies wies die 1860-Anwältin jedoch zurück. Sie betonte: "Wenn wir uns einigen, wird der Aufsichtsrat keine Schadensersatzansprüche geltend machen".

Sollte keine Einigung erzielt werden, kündigte der TSV 1860 an, bei einer Niederlage in erster Instanz in Berufung zu gehen. Zudem würde der Aufsichtsrat dann Schadensersatzforderungen gegen Mueller erheben. Damit bleibt der Prozess ein Risikoverfahren mit ungewissem Ausgang für beide Parteien.

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